Mann rastet aus, weil ihm Mülltonnen im Weg stehen – plötzlich wirft er eine auf Anwohner

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Der Ärger über Mülltonnen, die ihm im Weg standen, brachten einen Lenggrieser vor Gericht (Symbolbild). © IMAGO/Michael Gstettenbauer

Ein Fall von gefährlicher Körperverletzung landete vor dem Amtsgericht. Ein Mann aus Lenggries hatte Mülltonne auf einen Anwohner geworfen.

Lenggries/Wolfratshausen – Wegen gefährlicher Körperverletzung erhielt ein Landschaftsgärtner einen Strafbefehl über die Zahlung eines Bußgelds in Höhe von 7500 Euro. Der Lenggrieser hatte sich am 28. August vergangenen Jahres derart über die Mülltonnen geärgert, die ihn an der Durchfahrt mit seinem Auto hinderten, dass er eine der Tonne aus Frust auf einen Anwohner geworfen hatte.

„Hatte anstrengende Arbeiten zu erledigen“: Mann rastet wegen Mülltonnen aus

Der Geschädigte kam mit leichten Abschürfungen am linken Unterarm davon. Fast sieben Monate später legte der Angeklagte am Amtsgericht Wolfratshausen Einspruch gegen die Rechtsfolgen ein, musste dann aber doch das ursprüngliche Strafmaß akzeptieren.

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„Ich hatte an diesem heißen Tag anstrengende Betonpflasterarbeiten zu erledigen“, erinnerte sich der Mann. Als er nach getaner Arbeit nach Hause fahren wollte, habe er die in der Zufahrt stehenden Mülltonnen gesehen und zunächst die Hupe betätigt. Als ihm kurz darauf ein Anwohner entgegengekommen sei, habe er diesen als „Arschloch“ beleidigt und ihm eine Plastiktonne entgegengeschleudert.

Angeklagter nimmt Einspruch zurück

„Und was sollen wir nun am Strafbefehl ändern?“, fragte darauf Richter Helmut Berger. Er gab zu bedenken, dass sich die Geldbuße ohnehin am untersten Strafrahmen der gefährlichen Körperverletzung bewege. Zudem gab der Landschaftsgärtner in der Verhandlung einen Monatsverdienst von 2100 Euro an, wodurch sich ein höherer Tagessatz von 70 Euro ergab. „Selbst wenn wir die Zahl der Tagessätze von 150 auf 120 herabsetzen würden, kämen Sie nun schlechter weg“, rechnete Berger vor.

Der Angeklagte nahm daraufhin mit enttäuschter Miene seinen Einspruch zurück und ersparte damit seinem Opfer eine Aussage vor Gericht. (Peter Herrmann)

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