B11-Verlegung: Voruntersuchung in „finalen Zügen“

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Gut 50 000 Fahrzeugbewegungen täglich prognostizieren die Verkehrsgutachter des Büros Obermeyer für das Jahr 2035 auf der B11. © Sabine Hermsdorf-Hiss

Noch immer befindet sich die B11-Verlegung in der Planungsphase. Silke Schweigler vom Staatlichen Bauamt spricht im Interview mit unserer Zeitung über die Knackpunkte.

Geretsried – Im Jahr 2016 wurde die Verlegung der B11 an den Schwaigwaller Hang als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs in den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen. Sieben Jahre später befindet sich das für die Region so wichtige Infrastrukturprojekt noch immer in der Planungsphase. Im Interview mit unserer Zeitung, erklärt Silke Schweigler, Abteilungsleiterin „Straßenbau Nord“ im Staatlichen Bauamt Weilheim und zuständig für die Maßnahme, wo die Knackpunkte liegen.

Frau Schweigler, wo stehen wir gerade bei der B11-Verlegung?

Derzeit befinden wir uns in der Planungsphase der Voruntersuchung, in der verschiedene Varianten beziehungsweise Knotenpunktformen geprüft und einander gegenübergestellt werden. Aktuell werden die vorhandenen Verkehrsgutachten, die vor der Corona-Pandemie erstellt wurden, aktualisiert, zusammengeführt und teilweise ergänzt, sodass wir vom Streckenzug der B11 ab der Einmündung der Staatsstraße 2369 im Süden bis zum Autobahnzubringer B11a unter Berücksichtigung der bisherigen Planungsergebnisse eine aktuelle Verkehrsprognose für das Jahr 2040 und eine Verkehrssimulation erhalten.

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Um das Projekt voranzutreiben, ist die Stadt Geretsried sogar in Vorleistung gegangen.

Ja, das stimmt. Um Schnittstellen und Konflikte zur S7-Planung frühzeitig zu vermeiden, ist die Stadt Geretsried in Absprache mit uns in Vorleistung getreten und hat die Voruntersuchung mit einer Variantenuntersuchung beauftragt. Diese befindet sich momentan in den finalen Zügen.

Dafür sind erneut Verkehrszählungen notwendig, wie uns Ihre Behörde Ende Juli berichtete. Diese sollten nach den Sommerferien stattfinden.

Der Vergabeprozess hat sich leider aufgrund der Urlaubszeit und krankheitsbedingtem Ausfall verschiedener Beteiligter um einige Wochen verzögert. Nun konnten wir einen Gutachter beauftragen und rechnen mit ersten Ergebnissen bis Jahresende. Das gesamte Gutachten soll bis zum Sommer 2024 vorliegen. Durch ein zweistufiges Vorgehen sollen die Ergebnisse für die grundsätzlichen Entscheidungen bezüglich der Knotenpunktgestaltungen mit der S7-Trasse vorgezogen und so frühzeitig wie möglich erfolgen.

Können Sie als involvierte Behörde auch etwas zur S7-Verlängerung sagen?

Hinsichtlich der S7-Planung finden regelmäßige Besprechungen mit der Bahn statt, um die Planungen und später auch den Bauablauf abzustimmen. Dabei wird die Planung der S7 prinzipiell als gegeben angenommen, um den Fortgang des Projektes nicht zu behindern. Die Straßenplanung passt sich also bestmöglich an die bestehende S7-Planung an. Dennoch sind einige Anpassungen unumgänglich.

Die da wären?

Das betrifft zum Beispiel die Anpassung von Sparten wie Ver- und Entsorgungsleitungen in Bereichen, in denen die Straße sehr nah an der S-Bahntrasse rücken wird oder auch die Anpassung der Zuwegung zum Haltepunkt Geretsried-Mitte. Dort muss die neue Verkehrsführung berücksichtigt werden. Diese Anpassungen sind möglichst frühzeitig zu identifizieren und zwischen allen Beteiligten abzustimmen, um unnötige Kosten für nachträgliche Änderungen oder aufwendigere Baumaßnahmen zu vermeiden. Alle möglichen Schnittstellen nach aktuellem Planungsstand zwischen der Straßenplanung und der S7-Planung sind grundsätzlich bekannt. Für eine weitere Eingrenzung sind unter anderem die Ergebnisse der ergänzenden Verkehrsuntersuchung für die Gestaltung der Knotenpunkte relevant.

Zurück zur B11-Verlegung. Wie geht es nach der Fertigstellung des Verkehrsgutachtens weiter?

Nach Abstimmung mit den vorgesetzten Dienststellen kann mit der Entwurfs- und der Genehmigungsplanung begonnen werden.

Wer sind die vorgesetzten Dienststellen in diesem Fall?

Bei größeren Bundesfernstraßen-Projekten finden zu verschiedenen Planungsphasen sogenannte Bund-Länder-Projektabstimmungen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und der Straßenbauverwaltung der Länder statt. Auf bayerischer Seite sind unsere vorgesetzten Dienstbehörden die Regierung von Oberbayern und das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Wir befinden uns mittlerweile im Jahr sieben nach der Aufnahme der Maßnahme in den Bundesverkehrswegeplan...

... grundsätzlich sind die Planungsdauern von Straßenbaumaßnahmen dieses Umfangs nicht unerheblich. Eine Realisierung ist unter anderem von den während der zunehmenden Planungstiefe auftretenden, zu klärenden Fragestellungen – auch mit externen Projektbeteiligten – sowie der Dauer des Genehmigungsverfahrens – Stichwort Planfeststellung, Einsprüche, möglichen Klagen – abhängig.

Wie lange dauert so eine Planung in der Regel?

Eine Regel für die Planungsdauer gibt es nicht, da jedes Projekt sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen hat. Ein größeres Projekt durchläuft verschiedene Planungsphasen, beginnend mit der Vorplanung über die Voruntersuchung, die Entwurfsplanung, die Genehmigungsplanung, die Ausführungsplanung bis zum Baubeginn. Dabei kann je nach Projekt die Vorplanung mit einer Variantenuntersuchung entfallen, oder es muss zusätzlich ein Raumordnungsverfahren zur Linienfindung durchgeführt werden. Nicht zu vergessen die Stellungnahmen anderer Träger öffentlicher Belange oder auch privater Betroffener.

Können Sie uns ein Zeitfenster nennen?

Umfang und Dauer der Planung kann aus heutiger Sicht in dieser frühen Phase noch nicht belastbar abgeschätzt werden. Auch der Zeitansatz für die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und eines möglichen Gerichtsverfahrens ist erst im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung aufgrund der genaueren Detailkenntnisse besser abschätzbar. Grundsätzlich stellt die Abstimmung mit der S7-Planung eine zusätzliche Komplikation dar.

Kann das Anfang November von Bund und Ländern beschlossene Paket zur Beschleunigung von Bau- und Verkehrsplanung das Ganze beschleunigen?

Das sogenannte Planungsbeschleunigungspaket umfasst auf Projektebene im Straßenbau bestimmte Autobahnprojekte. Welche verfahrensbedingte Planungsbeschleunigungen allgemeiner Art dadurch noch erfolgen, ist uns noch nicht bekannt. Stand heute rechnen wir – wenn keine neuen oder noch unbekannte, zu klärende Fragestellungen auftauchen – mit einem Beginn des Genehmigungsverfahrens frühestens im Jahr 2025.

Heißt das, dass die Erstellung der Unterlagen für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung mindestens ein Jahr dauern wird?

Ja, davon gehen wir aus heutiger Sicht aus.

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