Kleiner Gefallen, großer Ärger: Freundschaftsdienst bringt junge Frau vor Gericht
Eine junge Frau steht vor Gericht, weil sie einen Freund zu einem Drogendeal gefahren hat. Sie beteuert, nichts von den Substanzen gewusst zu haben.
Bad Tölz/Wolfratshausen – Ein Freundschaftsdienst brachte eine junge Tölzerin vor Gericht: Die 21-Jährige hatte einen Bekannten mit ihrem Auto ins baden-württembergische Weissach gefahren, wo dieser 248 Gramm Amphetamin, das er zuvor im Darknet bestellt hatte, abholen wollte. Die Staatsanwaltschaft legte der Fahrerin nun Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last.
„Ich habe ihn gefragt, ob er spinnt“: Angeklagte beteuert ihre Unschuld
Über ihren Verteidiger ließ die Angeklagte erklären, dass sie nicht gewusst habe, worum es ging, als sie von dem Freund gefragt worden sei, ob sie ihn Richtung Stuttgart fahren könne. Er habe das Benzin für Hin- und Rückfahrt für die Tour am 8. März vorigen Jahres zahlen wollen, deshalb habe sie zugesagt. Erst unterwegs habe sie auf Nachfrage erfahren, dass es um Drogen ging. „Ich habe ihn gefragt, ob er spinnt“, erklärte die Beschuldigte und beteuerte: „Hätte ich das vorher gewusst, wäre ich nicht gefahren.“ Inzwischen habe sie alle Kontakte zu ihrem alten Freundeskreis abgebrochen und durch den Umzug in den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ihr Leben umgekrempelt.
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Das Gericht sah keinen Grund, an der Aussage der jungen Frau, die auch schon im Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe einen guten Eindruck hinterlassen hatte, zu zweifeln. „Brauchen wir eine Verurteilung?“ fragte Richterin Friederike Kirschstein-Freund in die Runde und schob nach, warum sie selbst darauf gerne verzichten würde. „Sie ist in irgendwas reingeraten, mit dem sie vorher und hinterher nie etwas zu tun hatte. Sie hat sich ein komplett neues Leben aufgebaut. Die Wiederholungsgefahr ist gleich null.“
Richterin spricht mildes Urteil
Der Staatsanwalt war jedoch aufgrund der „großen Menge und Art der Droge“ nicht bereit, einer Verfahrenseinstellung zuzustimmen. Außerdem: „Ab der Mitte der Fahrt hat sie es gewusst und hätte umkehren können“, so der Anklagevertreter. Er beantragte als Erziehungsmaßregel, der 21-Jährigen aufzuerlegen, durch mehrere Screenings auf eigene Kosten nachzuweisen, dass sie keine verbotenen Drogen konsumiere.
Der Verteidiger beantragte, seine Mandantin freizusprechen, da diese nie am eigentlichen Abholort gewesen sei und die Drogen nie in Umlauf gelangten. Das Amphetamin war schon an der Poststelle abgefangen worden. Richterin Kirschstein-Freund sprach die Tölzerin zwar schuldig wie angeklagt, ordnete als Maßnahme jedoch nur ein Einzelgespräch mit der Caritas-Suchtberatung an. (rst)