Er hatte das Messer in seinem Kastenwagen. Als die Schleierfahnder der Grenzpolizei einen jungen Fahrer kontrollierten fanden sie eine verbotene Waffe.
Schleierfahnder der Grenzpolizei-Inspektion (GPI) Murnau kontrollierten am Freitag gegen 22.30 Uhr bei der Rastanlage Höhenrain an der A95 einen Kastenwagen mit polnischer Zulassung. Zutage kam ein Einhandmesser, das der 21-jährige belarussische Fahrer im Wagen mit sich führte. Es handelt sich um ein Taschenmesser, das mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch einhändig geschlossen werden kann. Das Tragen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit ist in Deutschland verboten. Die Beamten stellten das Messer sicher. Zudem erhoben sie eine Sicherheitsleistung und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
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Fahnder an der Rastanlage: 21-Jähriger mit Einhandmesser im Auto unterwegs
In Zusammenhang mit dem Fund weist die Polizei daraufhin, dass Messer oder Pfeffersprays keine Sicherheit bieten.
Sie rät deshalb dringend vom Mitführen jeglicher Arten von Waffen ab. Auch zu Verteidigungszwecken sollten Waffen, wie zum Beispiel Messer und Pfefferspray, nicht mitgeführt werden. Ihr Führen „unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten oder bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z. B. Verbot des Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen)“, heißt es in dem Bericht der GPI. Außerdem zu beachten seien Waffenverbotszonen sowie das Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen.