Dieser Arbeitgeber-Fehler verhilft Ihnen zu einer höheren Abfindung
Wird Ihnen wegen einer Umstrukturierung gekündigt, lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten. Oft wird dabei gegen das Kündigungsschutzgesetz verstoßen.
München – Es ist nie schön, seinen Job zu verlieren. Umso wichtiger ist es, dass Arbeitnehmer bei einer Kündigung für ihre eigenen Interessen einstehen und sich über ihre Rechte informieren. So passieren etwa bei der sogenannten Sozialauswahl, die bei Kündigungen im Rahmen von Unternehmens-Umstrukturierungen Anwendung findet, oft Fehler. Diese können einen Verstoß gegen das Kündigungsschutzgesetz darstellen, was von Arbeitnehmern zu ihrem Vorteil genutzt werden kann.
Sozialplan bei Kündigung wegen Umstrukturierung – Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen
Die Kriterien für die Sozialauswahl sind im Sozialplan festgelegt. Doch nicht bei jeder betriebsbedingten Kündigung kommt ein Sozialplan zum Tragen, wie die Kanzlei Bechert Rechtsanwälte auf ihrer Webseite klarstellt: „Ein Sozialplan wird nur vereinbart, wenn ein Arbeitgeber die Schließung des Betriebs oder die Kündigung zahlreicher Angestellter plant.“ Darüber hinaus müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Das Unternehmen ist nicht jünger als 4 Jahre
- Es geht nur um Entlassungen.
- Im Unternehmen sind mindestens 20 wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt.
- Das Unternehmen verfügt über einen Betriebsrat.
- Der Arbeitgeber plant eine maßgebliche Umgestaltung seines Betriebs.
Quelle: Kanzlei Bechert Rechtsanwälte

Bestimmte Personen genießen besonderen Schutz vor Kündigungen
In solchen Fällen verhandeln dann der Betriebsrat und der Arbeitgeber einen Sozialplan. Dieser legt unter anderem die Kriterien fest, nach denen die zu entlassenden Mitarbeiter ausgewählt werden, sowie deren Abfindungen. Dabei müssen gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, die bestimmten Personengruppen besonderen Schutz gewähren.
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Folgende Kriterien müssen berücksichtigt werden:
- Alter des Mitarbeiters
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Schwerbehinderung
- Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder Ehepartner
Quelle: Kanzlei Bechert Rechtsanwälte
Bei der Auswahl der zu entlassenden Mitarbeiter müssen alle diese Kriterien gleich gewichtet werden. In der Praxis ist dies oft sehr komplex und Fehler können schnell passieren. „Die Sozialauswahl ist sehr umfangreich und die Fehler liegen oft im Detail“, so das Online-Magazin gegen-hartz.de. Dies kann jedoch einen Verstoß gegen das Kündigungsschutzgesetz darstellen.
Höhere Abfindung sichern: Bei Fehlern bei der Sozialauswahl lohnt sich für Arbeitgeber oft eine Klage
Daher ist es für Arbeitnehmer umso wichtiger, nicht voreilig einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen. „Es lohnt sich (…), gegen betriebsbedingte Kündigungen zu klagen – auch wenn es einen Sozialplan gibt und dieser vermeintlich eingehalten wurde“, rät Rechtsanwalt Christian Lange auf gegen-hartz.de.
Wenn die Klage erfolgreich ist, könnte man theoretisch seinen Arbeitsplatz behalten. In der Praxis ist es jedoch oft sinnvoller, eine höhere Abfindung auszuhandeln. Denn das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist nach einer Klage in der Regel angespannt. (sp)