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Per E-Scooter zur nächsten Strafe
Dachau – Zu früh gefreut: Ein 20-Jähriger wollte am vergangenen Mittwochnachmittag seinen Führerschein abholen. Diesen hatte er wegen eines Fahrverbots dort hinterlegt. Leider machte der 20-Jährige den Fehler, diese Führerscheinabholung per E-Scooter vorgenommen zu haben. Wie die Dachauer Polizei nämlich feststellte, war das Fahrverbot zum Zeitpunkt der E-Scooter-Fahrt „noch gültig“. Und da es sich bei dem E-Roller „rechtlich um ein Kraftfahrzeug handelt, wurde ein Strafverfahren eingeleitet“. Seinen Führerschein wird der junge Mann nun also für längere Zeit nicht mehr sehen.