Bürgergeld-Empfänger sollen zum Umzug verpflichtet werden – bei Weigerung drohen Sanktionen

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Der Bezug von Bürgergeld ist an Regeln geknüpft. Die Bedingungen sollen sich weiter verschärfen, insbesondere bei der Jobsuche von Empfängern.

Bremen – Seit seiner Implementierung im Jahr 2023 hat das Bürgergeld in Deutschland für reichlich Diskussionen gesorgt. Es gibt Arbeitnehmer, die täglich erhebliche Anstrengungen für ihre Arbeit auf sich nehmen und es oft als ungerecht empfinden, dass Arbeitslose ohne Gegenleistung finanzielle Unterstützung erhalten.

Auf der anderen Seite beklagen sich die Betroffenen, dass sie mit dem niedrigen Grundbetrag in Zeiten von Inflation und teilweise deutlich gestiegenen Preisen kaum über die Runden kommen. Um einen stärkeren Anreiz zur Arbeit in Deutschland zu setzen, wurden die Bedingungen für den Bezug von Bürgergeld erheblich verschärft – was mitunter auch heftig kritisiert wird.

Neuer Job für Bürgergeld-Empfänger: Auch Umzug soll verpflichtende Option werden

Mit Beginn des Jahres 2023 ersetzte das Bürgergeld die seit 2005 ausgezahlte „Hartz IV“-Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das Ziel der Bundesregierung blieb unverändert: Deutschen Bürgern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten, so bundesregierung.de. Nach einer Erhöhung des Regelsatzes im Jahr 2024 wurde für 2025 bereits eine Nullrunde angekündigt. Der Regelbedarf bleibt im kommenden Jahr bei 563 Euro für alleinstehende Erwachsene.

Dies war bereits ein Vorbote für die strengeren Sanktionen, die das Bundeskabinett im Oktober 2024 ankündigte. Unter anderem soll ab 2025 eine monatliche Meldepflicht für Bürgergeld-Empfänger eingeführt werden. Allerdings haben Bürgergeld-Empfänger auch Rechte, wenn sie von Einschränkungen betroffen sind.

Die Bundesagentur für Arbeit in Wismar
Die Regeln für den Bezug von Bürgergeld sollen weiter verschärft werden – auch bei der Jobsuche der Empfänger. © Bernd Wüstneck/dpa

Die neuen Bedingungen für den Bezug von Bürgergeld machen es schwieriger, vermittelte Jobs abzulehnen. Dies betrifft beispielsweise den Arbeitsweg: Wer mehr als sechs Stunden täglich arbeitet, soll einen Hin- und Rückweg von insgesamt drei statt bisher zweieinhalb Stunden akzeptieren müssen. Bei einer geringeren Arbeitszeit soll eine tägliche Pendelzeit von zweieinhalb statt bisher zwei Stunden zumutbar sein. Neben einer Prämie von 1000 Euro für Langzeitarbeitslose, die bereits heftig kritisiert wurde, werden einige Maßnahmen ab Januar 2025 also verschärft.

Umzugspflicht für Bürgergeld-Empfänger: Diese Sanktionen drohen bei Weigerung

Laut der Plattform gegen-hartz.de soll bald sogar eine Umzugspflicht in den neuen Punkteplan aufgenommen werden. Die Plattform bezieht sich auf einen entsprechenden Gesetzentwurf vom 24. September 2024. Bisher galt die Suche in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Wohnort als zumutbar, das soll nach dem Willen des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erweitert werden. Die neue Regelung für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten soll in den ersten drei Monaten des Leistungsbezugs nicht gelten. Danach wird jedoch ein Umzug als zumutbare Mitwirkung zur Aufnahme einer Tätigkeit angesehen.

Es ist noch unklar, wie die Maßnahme bei Kinderbetreuung mit Ortsbindung oder Pflege eines Angehörigen bewertet wird. Die Neuregelung hätte auch erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt einer Region sowie auf den Wohnungsmarkt.

Wenn Bürgergeldempfänger eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnen, droht ihnen eine Kürzung. Laut Bundesagentur für Arbeit sieht diese wie folgt aus: Zehn Prozent für einen Monat bei einer Pflichtverletzung, bei einer zweiten 20 Prozent für zwei Monate. In der dritten Stufe wird der monatliche Betrag sogar um 30 Prozent für drei Monate reduziert. (kh/diase)

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