Frau sexuell genötigt und gegen Kopf getreten: Mann muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis

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Das Urteil ist gefallen: Dreieinhalb Jahre Haft wegen sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung. © D.-W. Ebener/dpa

Weil er eine Frau sexuell genötigt und verletzt hat, muss ein im Loisachtal lebender Eritreer nun in Haft. Ursprünglich war er wegen Vergewaltigung angeklagt.

Bad Tölz-Wolfratshausen/München – Das Landgericht München II hat einen 33-jährigen Eritreer, der im Loisachtal lebt, wegen sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der Bauhelfer war ursprünglich wegen Vergewaltigung angeklagt worden.

Übergriff mitten in der Nacht: Mann soll stark betrunkene Frau angegriffen haben

Der Übergriff soll sich in einer Septembernacht vergangenen Jahres zugetragen haben. Eine 41-jährige Penzbergerin befand sich auf dem Nachhauseweg, als sie der Mann an der Schulter gepackt und zu Boden gezerrt haben soll. Er trat heftig gegen ihren Kopf und versuchte, die Frau auszuziehen.

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„Ich hatte ein bisschen viel Whiskey getrunken“, gab die 41-Jährige in einer Videovernehmung zu. Tatsächlich hatte sie fast eine ganze Whiskey-Flasche geleert, gemischt erst mit Apfelsaft, dann mit einem Energy-Drink. Gegen 3 Uhr in der Früh beschloss die Frau, in eine Bar zu gehen. Dort gönnte sie sich noch zwei Longdrinks. Der Angeklagte wollte sie angeblich auf einen Drink einladen, doch sie lehnte ab. Später, nach der Attacke, wurde ein Promillewert von 1,99 festgestellt.

Tat lässt sich vor Gericht nicht mehr rekonstruieren

„Ich trinke nicht mehr“, sagte die Mutter im Vernehmungsvideo. Psychisch gehe es ihr seit der Attacke sehr schlecht. Die angebliche Vergewaltigung konnte die Penzbergerin nicht beschreiben. Doch es wurden Spuren gefunden, die zum Teil auf den Angeklagten und zum Teil auf einen anderen Mann hinwiesen.

Die Verteidigerin des Eritreers präsentierte dem Gericht eine andere Version. Demnach hatte der Angeklagte Sex gegen Geld verlangt und der Frau in der Bar 150 Euro gegeben. Doch die beiden fanden keine Örtlichkeit. Deshalb will der 33-Jährige sein Geld zurückgefordert haben. Als sie sich weigerte, schlug er sie. Die Frau schrie und biss ihm in die Hand. Dann drehte sie sich um und ging.

Nach der Erinnerung der Frau hatte der Mann sie nach den Tritten gegen den Kopf unsittlich berührt. Als sie wieder zu sich kam, war die Polizei bei ihr und half ihr, aufzustehen. Offenbar waren ihre Schreie gehört worden. Da sich das Geschehene nicht rekonstruieren ließ und die Vergewaltigung nicht nachweisbar war, erfolgte die Verurteilung wegen sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung. (wal)

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