Weihnachten verleitet so manchen Autofahrer dazu, das eigene Fahrzeug mit Lichterketten und leuchtender Dekoration zu schmücken. Doch ist das überhaupt erlaubt? Laut den geltenden Verkehrsregeln ist Vorsicht geboten.
Was die Straßenverkehrsordnung dazu sagt
Nach der Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung sind ausschließlich die vorgeschriebenen und zugelassenen Beleuchtungen an Fahrzeugen erlaubt. Das bedeutet, dass jegliche zusätzliche Beleuchtung, die nicht vom Hersteller vorgesehen ist, verboten ist. Diese Regelung dient dazu, einen einheitlichen und sicheren Standard im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Gefahr durch zusätzliche Beleuchtung
Zusätzliche Lichter können zu erheblichen Sichteinschränkungen führen – sowohl für den Fahrer selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer. Die Blendwirkung oder Ablenkung durch unerwartete Lichtquellen erhöht das Unfallrisiko erheblich. Besonders bei Nachtfahrten ist eine klare und vorhersehbare Beleuchtung essenziell für die Sicherheit aller.
Warum die Sicherheit vorgeht
Auch wenn Lichterketten am Auto ein echter Hingucker sind, steht die Sicherheit im Straßenverkehr an erster Stelle. Unvorhergesehene Beleuchtungselemente können andere Fahrer irritieren oder ablenken, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Daher ist es wichtig, sich an die vorgeschriebenen Beleuchtungsarten zu halten und auf zusätzliche Dekorationen zu verzichten.
Fazit: Besser die Finger davon lassen
Die Versuchung mag groß sein, das eigene Fahrzeug in festlichem Glanz erstrahlen zu lassen. Doch aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und der erhöhten Unfallgefahr sollten Autofahrer darauf verzichten. Letztendlich geht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer vor. Daher gilt: Finger weg von Weihnachtsbeleuchtung am Auto.
Prof. Christian Solmecke ist Rechtsanwalt, spezialisiert auf Internetrecht und E-Commerce. Er berät Medienschaffende und ist Gründer von Legalvisio.de. Er ist Teil unseres EXPERTS Circle. Die Inhalte stellen seine persönliche Auffassung auf Basis seiner individuellen Expertise dar.