AfD scheitert mit Klage vor Münchner Gericht – Bayerns Verfassungsschutz darf Partei beobachten

München – Das Landesamt für Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD auch weiterhin als rechtsextremen Verdachtsfall beobachten. Zu diesem Urteil kam ein Verwaltungsgericht in München am Montagvormittag. Damit wies das Gericht eine Klage des Landesverbands der Alternativen für Deutschland zurück. Der bayerische Verfassungsschutz hatte bereits 2022 begonnen, die Partei zu beobachten und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Die AfD Bayern wollte sich durch die Klage sowohl gegen die Beobachtung, als auch gegen die Veröffentlichung zur Wehr setzten – ohne Erfolg. Zuvor war bereits ein Eilantrag der Partei durch den Verwaltungsgerichtshof abgewiesen worden.