Raser wird geblitzt, doch langsames Auto daneben kassiert Anzeige – Polizei erklärt Maßnahme
Auch wer Geschwindigkeitsvorgaben einhält, sollte sich nicht zu unsittlichen Gesten hinreißen lassen. Diese Erfahrung musste nun ein Berliner Autofahrer machen.
Berlin – Dass Rasen kein Kavaliersdelikt ist, zeigen die oft tödlichen Folgen einer Geschwindigkeitsübertretung. Erst im Dezember 2023 musste sich ein junger Autofahrer vor Gericht verantworten, weil er auf der Flucht vor der Polizei einen 18-Jährigen tötete. In der Regel gelten moderate Geschwindigkeitsübertretungen ohne Sach- oder Personenschäden als Ordnungswidrigkeiten. In Berlin könnte das Blitzen eines zu schnell fahrenden Autos nun aber eine Strafanzeige zur Folge haben – allerdings nicht für den Raser.
Autofahrer tappt in Verkehrskontrolle: Stinkefinger landet auf Blitzer-Foto
Die Polizei Berlin teilte am 2. Januar 2024 einen Beitrag auf der Kurnachrichtenplattform X (vormals Twitter). Das gepostete Bild zeigt zwei Audis, die im Zuge einer Geschwindigkeitskontrolle am 28. Dezember am Columbiadamm in Neukölln fotografisch festgehalten wurden. Auffallend ist der Fahrer des rechten Fahrzeugs, der den Mittelfinger in Richtung Blitzer hält.
Das Social-Media-Team der Berliner Polizei liefert im Beitragstext auch den Hintergrund für die kuriose Szenerie. Während der linke Fahrer sich an die Geschwindigkeitsvorgaben gehalten haben dürfte, war das Fahrzeug rechts wohl zu schnell unterwegs. Das Foto des Blitzer verewigte jedoch beide Autos und damit auch die Geste des linken Fahrers, die laut Ansicht der Polizei der Geschwindigkeitskontrolle gegolten haben soll. „Er rechnete nicht mit dem anderen Auto, welches zu schnell fuhr“, heißt es im Beitrag.
Autofahrer droht Strafanzeige wegen Beleidigung
Konsequenzen dürften beiden Fahrern blühen, wie die Polizei Berlin weiters verlauten lässt: „Der rechts bekommt eine OWi (Ordnungswidrigkeit; d.R.) und der links eine Anzeige wegen Beleidigung“. Jener Autofahrer, der zu schnell unterwegs war, kann mit einem Bußgeld rechnen. Je nach Überschreitung der maximal zulässigen Geschwindigkeit innerorts kommen auf den Betroffenen laut Bußgeldkatalog Kosten ab rund 60 Euro zu. Im Falle einer Beleidigung im Straßenverkehr drohen dem Sünder jedoch Geld- und Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.
Im Netz sorgte der Beitrag der Polizei für viel Unverständnis. Mehr als 2000 Kommentare sammelten sich unter dem Post. „Sparen Sie sich die Energie für wichtigere Dinge“, meint ein Nutzer. Ein Reddit-User fragt, ob Polizisten in Berlin so dünnhäutig seien. Andere User hingegen zweifeln, ob die vermeintliche Beleidigung überhaupt geahndet werden kann oder sollte, wie folgende Frage unter dem Beitrag zeigt: „Glauben Sie ernsthaft, dass das eine erwähnenswerte Beleidigung ist?“
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Wie die Polizei auf Nachfrage von IPPEN.MEDIA erklärte, habe sich zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsmessanlage ein Angestellter der Direktion Einsatz und Verkehr im Dienstfahrzeug befunden. Dieser habe nach dem Vorfall Strafantrag gemäß § 185 StGB gestellt.