Folgt Vorschlag der Finanzverwaltung: Holzkirchen justiert Hebesätzen neu
Nach einem Verwaltungsgerichtsurteil zur Reform der Grundsteuer stand kürzlich auch in Holzkirchen die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf der Tagesordnung des Marktgemeinderates.
Holzkirchen – Kämmerer Dominik Wendlinger schlug dem Gremium vor, den Hebesatz ab Januar 2025 für die Grundsteuer A von 300 auf 350 Prozent und für die Grundsteuer B von 350 auf 400 Prozent anzusetzen. Wie Wendlinger in seinen Ausführungen, hob auch Bürgermeister Christoph Schmid hervor, dass ein derzeit oft zu hörender Vergleich der neuen Hebesätze zwischen den Gemeinden schlichtweg nicht funktioniere: „Das ist wirklich wichtig zu sehen, weil das bayerische Modell auf Flächen und nicht wie bisher auf Werte basiert.“
Deswegen könne so Schmid, Geschosswohnungsbau günstiger wegkommen, als ein großes Grundstück, das mit einem einzelnen, kleinen Haus bebaut ist: „Hinzu kommt, dass es zu Verwerfungen im Bereich der Landwirtschaft kommt, weil dort bisher privilegierte Wohnflächen von der Grundsteuer A künftig nach B zugeordnet werden.“ Einen wirklichen Spielraum habe die Gemeinde dabei nicht, erklärte Wendlinger: „Wir bekommen die Steuerdaten vom Finanzamt übermittelt und sind dazu angehalten, die Berechnung der Hebesätze so zu wählen, dass sich die Grundsteuereinnahmen für die Gemeinde aufkommensneutral gestalten.“
Würde das nicht erfolgen, geht Wendlinger nächstes Jahr von Mindereinnahmen in Höhe von rund 400.000 Euro aus: „Die Schwierigkeit bei der Berechnung ist, dass es sowohl zu den 615 Bescheiden zur Grundsteuer A und den 6692 Fällen nach Grundsteuer B zahlreiche Widerspruchsfälle gibt und noch nicht mal alle Steuererklärungen vorliegen.“
Bei keiner Neujustierung Mindereinnahmen von rund 400.000 Euro
Hinzu komme, so Wendlinger weiter, dass die Steuererklärungen seitens der Finanzämter nicht durchweg auf Plausibilität geprüft wurden und es daher nicht auszuschließen sei, das unbewusst falsch gemachte Angaben noch angefochten werden, die dann seitens der Verwaltung zu bearbeiten sind: „Diese hohen Dunkelziffern haben die Rechnung nicht einfacher gemacht.“
Mit den vorgeschlagenen Sätzen schätze Wendlinger aber eine relativ gute Aufkommensneutralität zu erreichen: „Fakt ist aber auch, dass es noch zu vielen Verschiebungen kommen kann und es Gewinner und Verlierer geben wird.“
Weiter geht der Kämmerer davon aus, dass es bis zu zwei Jahre dauern kann, bis sich das neue Grundsteuersystem harmonisiert hat: „Ich rechne im März 2025 mit ersten belastbaren Zahlen für die Haushaltsberatung.“ Um die Dimensionen speziell in Extremfällen besser erfassen zu können, vermisste Josef Sappl sen. (CSU) bei Wendlinger Ausführungen konkrete Beispiel- und Vergleichsrechnungen einzelner Objekte: „So reden wir immer nur von Prozenten. Ich stelle mir auch die Frage, ob wir das jetzt machen müssen oder ob wir um die Bürger nicht unnötig zu belasten, nicht noch die Haushaltsberatungen 2025 abwarten können.“
Deutliche Mehrheit des Marktgemeinderates entschied sich für eine Neujustierung
Dass die Finanzverwaltung „dieses Handwerkszeug jetzt braucht“, stand für Martin Taubenberger (FWG) indes nicht in Frage: „Wir wissen alle, dass es Unwägbarkeiten geben wird. Die müssen wir uns anschauen und dann darauf reagieren.“ Auch Robert Wichmann (Grüne) stellte sich hinter den Vorschlag: „Wir haben das System nicht erfunden, sondern müssen nun diese gesetzliche Vorgabe aufkommensneutral umsetzen, die nebenbei bemerkt der Verwaltung immens viel Arbeit macht.“
Simon Ammer (SPD) hätte gerne den Begriff „Erhöhung“ vermieden: „Es handelt sich um eine komplette Neujustierung des Systems die mit dem bisherigen nicht vergleichbar ist. Wenn der erste Schuss gut sitzt, müssen wir nur gering nach oben oder unten korrigieren. Wen wir nicht schießen, haben wir 400.000 Euro weniger in der Kasse.“ Mit 19:3 Stimmen gab das Gremium schließlich der ab Januar 2025 geltende Grundsteuer-Hebesatzsatzung grünes Licht. Helmut Hacker
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