Ein Gesetz regelt die genauen Zeiten: An diesen Tagen wird Feuerwerk im Supermarkt verkauft

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Viele warten gespannt auf den Verkaufsstart von Silvester-Böllern. Eine Feuerwerks-Klasse ist ganzjährig erhältlich. Für Größeres regelt ein Gesetz die genauen Termine.

München – Die Vorfreude auf den Jahreswechsel beginnt für Feuerwerksbegeisterte oft schon Wochen im Voraus. Auch wenn in einigen Städten Böller-Verbot herrscht, können es einige kaum erwarten, sich mit Böllern und Raketen auszustatten. Die gesetzlichen Bestimmungen regeln, wann der Verkauf erlaubt ist, wobei die Kategorie des Feuerwerks eine Rolle spielt.

Bundesweites Gesetz regelt Termine für Feuerwerks-Verkauf

Die Gewerbeaufsicht Niedersachsen stellt in einem Informationsblatt das bundesweit geltende Gesetz dar. Feuerwerk der Kategorie F1 kann das ganze Jahr über erworben werden. Dazu gehören etwa Tischfeuerwerk, Eisfontänen, Wunderkerzen und Bodenwirbel. Trotzdem ist das Angebot abseits der Silvesterzeit in vielen Supermärkten nicht umfangreich.

Feuerwerksverkauf zu Silvester: Gesetz regelt erlaubte Tage.
Ein Gesetz regelt, wann Silvester-Feuerwerk im Supermarkt verkauft werden darf. © Marijan Murat/dpa

Feuerwerk der Kategorie F2 darf gemäß der Mitteilung nur vom 29. bis zum 31. Dezember verkauft werden. Wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt, wie es 2023 der Fall war, ist ein Verkauf bereits am 28. Dezember erlaubt. Zu dieser Kategorie gehören das traditionelle Feuerwerk, wie zum Beispiel Silvesterraketen und größere Fontänen.

Silvester-Feuerwerk: Verkaufs- und Nutzungsrechte sind zeitlich versetzt

Möchte ein Händler außerhalb dieser Zeitspanne Feuerwerk an private Endverbraucher verkaufen, ist dafür eine behördliche Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 Absatz 1 der 1. SprengV erforderlich.

Die Verkaufs- und Nutzungsrechte sind jedoch zeitlich versetzt. Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) § 23 legt fest, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 nur zwischen dem 31. Dezember und 1. Januar von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, abgebrannt werden dürfen. (bk)

Ein Wetterexperte blickt ebenfalls bereits auf Silvester. Eine markante Wetterveränderung kündigt sich nämlich an.

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