Feuerwehr-Satzung in Bad Wiessee geändert: Wer ein Jahr inaktiv ist, wird zum passiven Mitglied

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Bei Feuerwehreinsätzen – unsere Archivaufnahme zeigt die Wiesseer Wehr im Jahr 2022 in der Wiesseer Koglkopfstraße – wird oft jeder Mann gebraucht. © Feuerwehr

Wer zwölf Monate nicht aktiv ist, wird in der Feuerwehr Bad Wiessee künftig zum passiven Mitglied. Diese Satzungsänderung war im Gemeinderat nicht unumstritten.

Bad Wiessee – Damit genau geregelt ist, wer als aktives Mitglied gilt und somit auch bei der Wahl des Kommandanten mitstimmen darf, hat die Gemeinde Bad Wiessee nun eine Anpassung ihrer Feuerwehr-Satzung vorgenommen. Konkret betrifft die Änderung den Paragrafen zehn, in dem die Themen Rücktritt, Austritt und Ausschluss behandelt werden. Dort steht nun geschrieben, dass all jene, die nachweislich über einen Zeitraum von zwölf Monaten an keinem Einsatz, keiner Übung oder einer sonstigen dienstlichen Verpflichtung der Feuerwehr teilgenommen haben, automatisch aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Die Betreffenden werden dann nur noch als passives Mitglied geführt. Ganz unumstritten war die Neuerung in der jüngsten Sitzung des Wiesseer Gemeinderats nicht.

Die gemeindliche Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Bad Wiessee sei bereits 30 Jahre alt, schickte Rathaus-Geschäftsleiter Hilmar Danzinger der Debatte voraus. „Wir wollen sie auf neue Beine stellen.“ Anhand der bisherigen Satzung sei nur schwer zu definieren, wer ein aktives Mitglied der Mannschaft ist und wer nicht, machte Danzinger deutlich. „Das ist ein bisschen schwammig.“ Deshalb gelte es, hier durch den neuen Passus mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Zehetmeier: Automatischer Ausschluss?

Benedikt Dörder, SPD-Gemeinderat und Bereitschaftsleiter der BRK-Bereitschaft Bad Wiessee, begrüßte den neuen Absatz. „Ich kann das nur unterstützen.“ Und Peter Kathan (CSU) wies darauf hin, dass es in der Praxis immer schon so gehändelt worden sei, wie es nun auch in der Theorie formuliert sei.

Kritisch sah die Angelegenheit dagegen Johann Zehetmeier (FWG). Immerhin bedeute die Änderung ja, dass jemand, der eine Zeit lang seinen Dienst bei der Feuerwehr nicht verrichten könne, automatisch ausgeschlossen werde. Für eine solche Pause könne es aber doch gute Gründe wie etwa einen Auslandsaufenthalt geben. Für Zehetmeier macht dieses Vorgehen keinen Sinn: „Wenn ich rausgeschmissen werde, komme ich auch nicht mehr“, meinte er.

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Johannes von Miller (Grüne) konnte diese Argumentation nicht nachvollziehen. Der Betreffende scheide ja nicht aus der Feuerwehr aus, sondern werde lediglich zum passiven Mitglied. „Ich empfinde das nicht als Rauswurf.“ Auch Korbinian Herzinger, CSU-Gemeinderat und zugleich Kommandant der Wiesseer Wehr, widersprach und argumentierte: Was nützten ihm 40 Aktive auf der Liste, wenn sich zehn davon gar nicht am aktiven Geschehen der Feuerwehr beteiligen würden. „Zum Fußballtraining muss ich ja auch regelmäßig kommen, sonst kann ich eben nicht spielen.“

Isabel Dörder (SPD) konnte grundsätzlich nicht verstehen, warum man nur als aktives Mitglied an der Wahl des Kommandanten teilnehmen dürfe. Am Ende waren es drei Gemeinderäte, die gegen den Neuerlass der Satzung mit dem geänderten Passus stimmten. 16 Gemeinderäte waren dafür. gab

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