Unterallgäu: Seniorenbeauftragte informieren sich

Unterallgäu – Wichtig sind dann eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Über dieses Thema informiert haben sich nun die Seniorenbeauftragten der Unterallgäuer Gemeinden. Zu der Veranstaltung im Landratsamt eingeladen hatte Seniorenkonzept-Koordinator Hubert Plepla. Unter dem Titel „Vorsorgemöglichkeiten für schwierige Lebenslagen“ informierten Cornelia Gallus von der Betreuungsstelle am Landratsamt und Johannes Wegmann vom Sankt Elisabeth Hospizverein. In einer Vorsorgevollmacht wird geregelt, wer für einen entscheidet, wenn man seinen Willen nicht mehr äußern kann. In einer Patientenverfügung ist festgelegt, wie man in diesem Fall medizinisch und pflegerisch behandelt werden möchte.
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