Das durch das EU-Programm LEADER geförderte Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ hat sich in der abgelaufenen Förderperiode zu einer wahren Erfolgsgeschichte in Garmisch-Partenkirchen entwickelt.
GAP - Es wurden insgesamt 35 Einzelmaßnahmen mit 40.000 Euro finanziell unterstützt. Das Projektvolumen betrug rund 227.000 Euro. Die Lokale Aktionsgruppe Zugspitz Region (LAG) hat im Rahmen der Förderperiode 2023 bis 2027 wieder einen Antrag auf das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kempten gestellt, damit die Erfolgsgeschichte weitergeschrieben werden kann.
„Jetzt liegt die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn vor, und die LAG Zugspitz Region kann wieder Einzelmaßnahmen unbürokratisch unterstützen. In dieser Förderperiode stehen dafür 50.000 Euro zur Verfügung“, so LAG-Managerin Angelika Schmid.
Auch Landrat Anton Speer freut sich, dass das erfolgreiche Projekt im Landkreis fortgeführt werden kann. „Insgesamt ist LEADER ein Segen für unseren Landkreis. Seit 2014 wurde mit den EU-Fördermittelen so viel Positives für die Entwicklung unserer Region erreicht“, betont Landrat Speer. Wie läuft die Unterstützung Bürgerengagement ab?
Voraussetzung und Ziele
Grundsätzlich ist die Förderung von kleinen Maßnahmen beziehungsweise Ideen das Ziel dieses Projekts. Wichtigste Fördervoraussetzung ist ein Beitrag der Einzelmaßnahme zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES).
Die Maßnahme muss mindestens einem Entwicklungs- und Handlungsziel zugeordnet werden können und das bürgerschaftliche Engagement der Region stärken. Die drei Entwicklungsziele der LAG Zugspitz Region sind im Bereich Natur und Kultur, Wohn- und Lebensraum sowie regionale Zusammenarbeit (Wirtschaft, Bildung, Tourismus) verankert. Darüber hinaus gibt es zu den jeweiligen Entwicklungszielen noch fünf Handlungsziele.
Also eine breite Palette, in der sich bürgerschaftliche Ideen wiederfinden können. Die Maßnahme muss vom sogenannten „Lokalen Akteur“ im Gebiet der LAG Zugspitz Region umgesetzt und betrieben werden. Der Zuschuss pro Einzelmaßnahme beträgt grundsätzlich maximal 2.500 Euro. Kommunen, Einzelpersonen und Unternehmen können jedoch keine Förderung im Rahmen dieses Projekts beantragen.
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