Kommen Tier-Diebe in Großbritannien bald ins Gefängnis? So gestaltet sich die deutsche Rechtslage

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Ein neues Gesetz soll Tier-Entführern in Großbritannien das Handwerk legen. Wie es dazu kam und was das deutsche Rechtssystem für solche Täter vorsieht.

In Großbritannien erhitzt derzeit ein kurioser Gesetzesentwurf in Sachen Tierschutz die Gemüter. Das sogenannte Haustier-Entführungsgesetz (engl. Pet Abduction Bill) sieht für Täter bis zu fünf Jahre Haft vor. Wie das Schweizer Radio und Fernsehen berichtet, wird der Gesetzesentwurf zum Umgang mit Entführungen von Hund, Katze und Co. im Königreich kontrovers diskutiert.

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Britisches Haustier-Entführungsgesetz – woher kommt es und was bedeutet es?

Während das Gesetz für die einen ein Vorstoß hinsichtlich Tierschutz ist, äußern andere Kritik an dem Vorhaben, das seine Ursprünge in der Corona-Pandemie hat. Denn laut SRF sei die Zahl der Tier-Diebstähle während der Lockdowns rasant angestiegen. Inzwischen seien die Entführungen und Diebstähle aber wieder zurückgegangen und der Gesetzesentwurf damit veraltet. Die Briten würden ihre Tiere mittlerweile viel eher aussetzen, als andere zu entführen, so SRF. Außerdem seien britische Gerichte und Gefängnisse auch ohne Tier-Diebe bereits völlig überlastet. Aktuell wird der Entwurf im House of Commons bearbeitet, bis zu einer finalen Gesetzgebung gibt es also noch einige Hürden zu überwinden. Über den aktuellen Stand können Sie sich hier informieren.

Erst im April wird das britische Parlament den nächsten Schritt abschließen. Dann weiß die Bevölkerung mehr über das Haustier-Entführungsgesetz. Doch wie gestaltet sich die Lage eigentlich in Deutschland? Welche Konsequenzen drohen Menschen, die unerlaubt Haustiere entwenden?

Darf man Tiere entführen? So ist die gesetzliche Lage in Deutschland

Laut § 90a BGB sind Tiere in Deutschland „keine Sachen“. Sie würden zwar durch besondere Gesetze geschützt werden. Dennoch seien auf sie „die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“

Animation: Vier Hunde hinter einem Zaun.
Wer in Deutschland Tiere entführt, wird wegen Diebstahls angezeigt. In Großbritannien könnte bald eine fünfjährige Gefängnisstrafe die Konsequenz einer solchen Straftat sein. (Symbolbild) © Panthermedia/Imago

„Fakt ist aber, dass wir in Deutschland Gesetze haben, die Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und schützen“, schreibt jedoch Dr. Evelyne Menges, Vizepräsidentin Aktion Tier Tierrettung München und Rechtsanwältin, bei aktion tier – menschen für tiere e.V. Menges betont weiter: „Es bleibt aber dabei, dass Tiere keine Sachen sind. Dieser Zusatz bedeutet lediglich, dass einige für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend auf sie anzuwenden sind.“ Daraus ergäbe sich zum Beispiel, dass Tiere wie Sachen ge- und verkauft werden dürfen oder dass für Fundtiere das deutsche Fundrecht gilt.

Doch was passiert, wenn jemand ein fremdes Tier absichtlich und ohne Erlaubnis mitnimmt? Der Deutsche Tierschutzbund hat darauf eine klare Antwort: „Wer ein Tier unerlaubt mitnimmt, wird darum auch wegen Diebstahls und nicht wegen Entführung belangt“, so der Verband in den wichtigsten Fragen und Antworten zum aktuellen Tierschutzgesetz. Zwar kann auch Diebstahl – je nach Wert des Diebesgutes und den „Auswirkungen der Tat auf das Leben eines anderen“ – laut Rechtsanwalt Florian Wehner von der Anwaltskanzlei Grasmüller und Wehner mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Fälle, in denen Tier-Diebe zu einer Haftstrafe verurteilt wurden, sind bislang allerdings nicht bekannt.

Auf Anfrage mahnt der Deutsche Tierschutzbund, dass Hundebesitzer dafür Sorge tragen sollten, ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt zu lassen, beispielsweise vor Geschäften. „Bisher gab es unseres Wissens aber nie konkrete Beobachtungen oder gar gerichtsverwertbare Beweise für solche kriminellen Handlungen“, so der Verband gegenüber Landtiere.de.

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Auch die Verletzung eines Tieres werde nach wie vor nicht nur nach dem Tierschutzgesetz geahndet, so der Deutsche Tierschutzbund. Es gebe noch immer Fälle, in denen Tiere als Sache angesehen und ihre Verletzung als Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB) behandelt werde.

Nun wissen Sie, was Sie erwartet, wenn Sie vorhaben, ein Tier zu entführen – doch wissen Sie auch, wie Sie reagieren müssen, wenn Ihnen ein Tier zuläuft? Falls nicht, lesen Sie hier: Tier zugelaufen: Als Finder müssen Sie es zügig melden – welche Ansprechpartner weiterhelfen. Auch was das Aussetzen von Tieren kosten kann und welche anderen Strafen drohen, erfahren Sie hier.

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