Rückruf von Rewe-Wurst – 14 Bundesländer betroffen

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Weil eine Fleischwurst-Charge nicht komplett erhitzt wurde, hat der Hersteller einen Rückruf ausgerufen. Der Verzehr könnte gesundheitliche Folgen haben.

München – Gesundheitsschädliche Lebensmittel dürfen nach der sogenannten „Lebensmittel-Basisverordnung“ nicht in Verkehr gebracht werden. Und doch kommt es immer wieder vor, dass Produkte wegen Fremdkörper oder Verunreinigungen zurückgerufen werden. So wurde neulich ein bundesweiter Süßigkeiten-Rückruf wegen eines verbotenen Zusatzstoffes gestartet. Eine beliebte Backware musste aufgrund von Metallteilen ebenfalls zurückgerufen werden.

Aktuell wird eine „ja! Delikatess Geflügel-Fleischwurst“ von Rewe vorsorglich zurückgerufen. Grund für die Maßnahme ist ein Fehler im Herstellungsprozess.

Das betroffene Produkt ist nach Angaben des Herstellers weich, pastös und kann vorzeitig verderben.
Dringender Rückruf bei Rewe: Delikatess Geflügel-Fleischwurst ist wegen eines Herstellungsfehlers nicht zum Verzehr geeignet © Wilhelm Brandenburg GmbH & Co.

Bei der Produktion nicht ausreichend erhitzt – Hersteller startet Rückruf für Charge von Rewe-Fleischwurst

Wie die Firma über das Portal produktwarnung.eu mitteilt, wurde das Produkt im Herstellungsprozess nicht vollständig erhitzt, weshalb dieser nun vorsorglich zurückgerufen wird. Das Produkt sei nach eigenen Angaben „weich, pastös und könne vorzeitig verderben“. Der Artikel sei daher nicht zum Verzehr geeignet.

In der Rewe-Pressemitteilung heißt es weiter, dass das Unternehmen schon reagiert und das betroffene Produkt bereits aus dem Verkauf genommen habe. Vom Rückruf betroffen ist ausschließlich folgendes Produkt:

Hersteller OVO Vertriebs-GmbH
Produkt ja! Delikatess Geflügel-Fleischwurst
Verpackungseinheit 500 g
Betroffenes MHD 04.07.2024
Charge 10722263, Uhrzeit 08:00 Uhr – 10:00 Uhr

Alle anderen Produkte mit abweichenden Mindesthaltbarkeitsdaten beziehungsweise Uhrzeiten seien von der Maßnahme nicht betroffen. Laut lebensmittelwarnung.de sind 14 Bundesländer von dem Rückruf betroffen:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Kunden, die den betroffenen Artikel gekauft haben, können diese gegen Erstattung des Kaufpreises, auch ohne Vorlage des Kassenbons zurückgeben.

Fleischwurst-Rückruf von Rewe-Eigenmarke – Verzehr kann gesundheitliche Folgen haben

Der Verzehr von nicht komplett erhitztem Geflügelfleisch kann eine Gesundheitsgefahr darstellen. Laut LGL Bayern sind Salmonellenerkrankungen zumeist auf Lebensmittel, vornehmlich tierische Lebensmittel, wie beispielsweise rohes Geflügelfleisch, zurückzuführen. Aber auch bei nicht-tierischen Lebensmitteln ist eine Salmonellen-Kontamination möglich.

Nach Angaben des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL Bayern) geht eine gesundheitliche Gefahr von Fleisch beziehungsweise von Lebensmitteln allgemein dann aus, wenn:

  • Sie mit Krankheitserregern kontaminiert sind.
  • Diese Erreger durch unzureichende Lagerbedingungen (zum Beispiel ungenügende Kühlung) die Möglichkeit zur Vermehrung haben.
  • Darüber hinaus vor dem Verzehr keine ausreichende Erhitzung erfolgt.

Bei einer Infektion mit Salmonellen treten nach einer Inkubationszeit von sieben bis 72 Stunden Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Fieber und gelegentlich auch Kopfschmerzen auf. Erst kürzlich mussten Kunden großer Supermarktketten bei einer beliebten Schokolade aufpassen – beim Verzehr drohten schwere gesundheitliche Konsequenzen. (vw)

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