Vorsicht bei der Polizeikontrolle: Diese Frage könnte Sie teuer zu stehen kommen

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Bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei ist Gelassenheit gefragt: Hören Sie genau hin, denn eine Fangfrage könnte Sie in die Bredouille bringen!

Egal ob es sich um eine alltägliche Polizeikontrolle handelt, oder ob Sie nach einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung gestoppt werden – viele Fahrer geraten in solchen Situationen schnell in Panik. Die Anweisung, an den Straßenrand zu fahren, erfolgt und der Polizeibeamte nähert sich Ihrem Fahrzeug. Oftmals folgt die typische Frage: „Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?“ Doch wie sollte man darauf reagieren? Mit „Ja“ sollten Sie jedenfalls nicht antworten, da dies zu Ihrem Nachteil sein könnte.

Polizeibeamte stellen oft eine Falle: Schweigen ist die beste Option

Die Frage kann auch anders formuliert werden, wie zum Beispiel: „Ich nehme an, Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?“ Ihre Antwort sollte jedoch stets „Nein“ lauten, selbst wenn Sie sich des Vergehens, das Ihnen die Polizei vorwirft, bewusst sind. Laut Stiftung Warentest riskieren Sie mit einem „Ja“ eine Verdoppelung der Geldstrafe. Wenn Sie nämlich zugeben, dass Sie wissen, was Sie falsch gemacht haben, würde das rechtlich bedeuten, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben.

Eine Kelle wird von einem Polizisten vor ein Auto gehalten. Eine Verkehrskontrolle.
Wer von der Polizei angehalten wird, sollte sich. nicht um Kopf und Kragen reden. © Depositphotos/IMAGO

Polizeikontrolle: Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten

In einem Rechtsstaat ist niemand verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das bedeutet, dass ein Beschuldigter das Recht hat zu schweigen. Daher ist es besser, sich zurückzuhalten und sich nicht durch spontane Äußerungen selbst zu belasten. Für Polizeibeamte gilt: Sie müssen dem Verdächtigen vor einer Befragung mitteilen, dass er das Recht hat, sich zu äußern. Dies gilt nicht nur bei Verdacht auf Straftaten, sondern auch bei Ordnungswidrigkeiten. Aussagen, die vor der Belehrung über die Rechte gemacht wurden, dürfen von Behörden und Gerichten nicht verwertet werden. Da es jedoch schwierig nachzuweisen ist, ob man die Belehrung erhalten hat oder nicht, sollten Sie mit Ihren Äußerungen vorsichtig sein.

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Verhalten bei einer Verkehrskontrolle: Kooperation ist wichtig

Häufig erfolgt vor der Frage nach dem Vergehen die Aufforderung: „Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte“. Hier können Sie sich nicht weigern. Autofahrer sind zur Herausgabe verpflichtet. Gleiches gilt für Angaben zur Person: Dazu gehören Vor- und Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnadresse und Staatsangehörigkeit. Bei allen anderen Fragen sollten Sie jedoch schweigen.

Bei einer Verkehrskontrolle sollten Sie folgende Tipps beherzigen:

  • Bewahren Sie Ruhe: Bleiben Sie so ruhig wie möglich. Vermeiden Sie Wutausbrüche. Wenn Sie einen Fehler gemacht haben, lässt sich das nicht mehr rückgängig machen.
  • Seien Sie freundlich: Damit erhöhen Sie die Chance, bei kleineren Ordnungswidrigkeiten nicht bestraft zu werden. Im Gegensatz zu Straftaten sind Polizeibeamte nicht verpflichtet, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen.
  • Verteidigen Sie sich: Wenn Polizisten Verkehrssünder bestrafen wollen, müssen sie sich an Recht und Gesetz halten. Strafen und Bußgelder sind nur akzeptabel, wenn sie rechtskonform und unter Einhaltung aller Regeln verhängt wurden. Polizisten dürfen zum Beispiel nicht in Ihren Kofferraum schauen. Wenn Ihnen eine größere Strafe droht, ziehen Sie gegebenenfalls einen Anwalt hinzu, um die Rechtslage prüfen zu lassen.

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