Heer nutzt Flughafen Oberpfaffenhofen aus Ausweichmöglichkeit
Auf dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen können in den nächsten Monaten vereinzelt Maschinen der Bundeswehr starten und landen. Das hat nichts mit dem Ukraine-Krieg zu tun, sondern mit der Ausbildung von Fallschirmspringern des Heeres.
Oberpfaffenhofen - Diese sind in der Luftlande-/Lufttransportschule Altenstadt im Landkreis Weilheim-Schongau stationiert. Seit dem Jahr 2017 waren für die Ausbildung Flugzeuge vom Typ M-28 Skytruck im Einsatz, die bei einem Privatunternehmen in Magdeburg stationiert waren. Deren flugbetriebliche Genehmigung ist jedoch im November 2023 erloschen. Dabei geht es um die „Springer-Rückhol-Berge-Einrichtung“, die es ermöglichen soll, Springer wieder ins Flugzeug zu ziehen, wenn sich die Aufziehleine ihrer Fallschirme beim automatischen Absetzen verhakt. Die M-28 Skytruck kann mit solchen Einrichtungen zwar nachgerüstet werden, dennoch verweigerte das Luftfahrtbundesamt nach mehreren Jahren im Einsatz die Zulassung. Die genauen Hintergründe sind unklar.
Für die Sprung-Ausbildung nutzt die Schule in Altenstadt nun Maschinen vom Typ Airbus A400M und in Ausnahmefällen Lookheed C-130J. Problem: Der Heeresflugplatz ist zu klein für die Transportmaschinen, weswegen diese ausweichen müssen, um die Fallschirmspringer aufzunehmen – und da kommt Oberpfaffenhofen ins Spiel. Eine Sprecherin des Heeres erklärt auf Anfrage des Starnberger Merkur: „Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen dient einzig als Ausweichmöglichkeit. Mit erster Priorität ist der militärische Flugplatz Lagerlechfeld zu nutzen. Steht dieser nicht für den Fallschirmsprungdienst zur Verfügung, kann es zur Nutzung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen kommen. Da dies nicht vorgeplant geschieht, können wir zu Details wie der Anzahl von Flugbewegungen oder zu Zeiträumen keine Aussage treffen.“ Die Sprungschüler würden in einem solchen Fall mit dem Bus von Altenstadt nach Oberpfaffenhofen gebracht, um von dort aus starten zu können.
Gilchings Bürgermeister Manfred Walter hatte kürzlich im Gemeinderatsausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr über die Entwicklung berichtet. Die Gemeinde Weßling hat einen Eintrag auf ihrer Internetseite. Darin heißt es unter anderem: „Die Flüge werden überschaubar bleiben. Auch werden hierfür grundsätzlich bis auf wenige Ausnahmen die Öffnungszeiten des Sonderflughafens eingehalten. Die zuständige Aufsichtsbehörde, das Luftamt Süd der Regierung Oberbayern, ist über diese Flüge bereits informiert. Die Flüge sind als hoheitliche Aufgabe genehmigt. Darüber hinaus wird jede einzelne Flugbewegung der Bundeswehr beim Luftamt angemeldet.“