„Exorbitante Ausweitung der Beamtenstellen“ unter Ampel: Wie lange Beamte bis zur Pension arbeiten müssen

  1. Startseite
  2. Wirtschaft

Kommentare

Unter der Ampelregierung wuchs der Beamtenapparat erheblich – und damit auch die verbundenen Kosten. Ab 2025 erhalten Beamte in Deutschland mehr Geld. Wie lange müssen sie arbeiten, bevor sie in den Ruhestand gehen können?

Berlin – Die Ampel-Regierung hat die Anzahl der Beamtenstellen in der Bundesverwaltung, insbesondere in den Ministerien, erheblich erhöht – obwohl sie eigentlich einsparen müsste. Damit steigen auch die Personalausgaben in Milliardenhöhe weiter an. Ab 2025 sollen Beamte zudem mehr verdienen, das hat auch mit dem Bürgergeld zu tun. Wie sieht es jedoch bei der Pensionierung aus? Wie lange müssen Beamte eigentlich arbeiten?

Mehr Beamte seit der Ampel: Ab 2025 gibt es außerdem mehr Geld für sie

Die Ampel hat aufgestockt: Im Vergleich zum letzten Haushaltsjahr der Großen Koalition unter Kanzlerin Merkel im Jahr 2021 stieg die Zahl der Beamten bis zum Haushalt 2024 um 11.507 Stellen an, was einem Zuwachs von 6,3 Prozent entspricht. In den Bundesministerien wächst die Zahl der Mitarbeiter sogar um 8,4 Prozent, geht aus einer Analyse der Bundeshaushalte und Stellenpläne bis zum aktuellen Haushalt 2024 durch die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) Anfang des Jahres hervor.

In den Bundesministerien liegt der Zuwachs sogar bei 8,4 Prozent. Das lässt sich die Ampel auch einiges kosten. Denn die Ausgaben für Personal sind mitgewachsen – von knapp 36 Milliarden Euro im Jahr 2021 auf über 43 Milliarden Euro 2024, was einem Plus von gut 20 Prozent entspricht. Seit 2017 ist die Zahl der Beamten um über 27 Prozent angestiegen, von 152.229 auf 194.034. Insgesamt plante der Bund für 2024 mit 298.407 Beschäftigten, geht aus der Analyse hervor.

„Diese exorbitante Ausweitung der Beamtenstellen passt nicht in eine Zeit knapper Haushaltsmittel und eines allgemeinen Fach- und Arbeitskräftemangels“, kritisiert der INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben den Stellenzuwachs in einer Pressemitteilung. Während der Fachkräftemangel Unternehmen in Deutschland bedrohe, wird der Öffentliche Dienst weiter aufgestockt: „Hier geht es nach dem Motto: Darf's ein bisschen mehr sein?“, so Alsleben. Dieser Trend ziehe sich unabhängig von der Parteifarbe durch alle Ministerien durch.

Wegen dem Bürgergeld gibt es 2025 mehr Geld für Beamte – auch für Pensionäre

Im Jahr 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Gehälter von Beamten erhöht werden müssen. Da das Bürgergeld 2024 steigt, müssen auch die Gehälter von hunderttausenden Beamten in Deutschland steigen. Das „Lohnabstandsgebot“, aufgrund dessen die Anpassung durchgeführt wird, sieht einen Mindestabstand zur sozialen Grundsicherung dar.

Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 2020, dass der Staat seiner sogenannten Alimentationspflicht nur dann gerecht wird, wenn ein Mindestabstand von 15 Prozent zwischen der Grundsicherung und der Beamtenbesoldung besteht. Damit soll sichergestellt werden, dass Staatsbedienstete nach Abzug von Steuern und inklusive Zuschlägen für Familie und Kinder ein Einkommen oberhalb der Grundsicherung haben. Die Lohnerhöhung wird jedoch nicht flächendeckend umgesetzt, betrifft ausschließlich Beamte in niedrigeren Besoldungsgruppen und nicht in allen Bundesländern. Erst vor Kurzem hat zudem das Bundesland Hessen bekanntgegeben, die Erhöhung bei der Besoldung von Beamten verschieben zu wollen.

Der Reformentwurf für die Beamtenbezüge des Innenministeriums unter Nancy Faeser (SPD) plant für den Bundeshaushalt 2025 zusätzliche Ausgaben von 147,6 Millionen Euro für Beamtengehälter. Im Jahr 2026 sollen die Mehrkosten bei 131,4 Millionen Euro liegen, anschließend jährlich bei 31 Millionen Euro. Auch Pensionäre sollen auf ihr Ruhegehalt künftig den „alimentiven Ergänzungszuschlag“ bekommen, sowie den rückwirkenden Ausgleich ab 2017 bzw. 2021.

So viel mehr Mindestpension als Durchschnittsrente erhalten Beamte

Nach nur fünf Jahren im Staatsdienst liegt die Mindestpension für Beamte deutlich über der durchschnittlichen gesetzlichen Rente. Grundsätzlich hängt der Anspruch auf Ruhegehalt vom Zeitpunkt des Ruhestandseintritts oder der Versetzung in den Ruhestand ab. Beamte haben Anspruch auf eine Pension, wenn sie mindestens fünf Jahre im Dienst waren oder aufgrund eines dienstbedingten Unfalls oder einer Erkrankung ohne eigenes Verschulden dienstunfähig werden.

Die Berechnung des Mindestruhegehalts erfolgt wie folgt:

  • Amtsunabhängige Mindestpension: 65 Prozent der maßgeblichen Bezüge aus der Besoldungsgruppe A4 Stufe 8, zuzüglich eines festen Betrags von 30,68 Euro.
  • Amtsabhängige Mindestpension: 35 Prozent der Bezüge aus der ruhegehaltfähigen Besoldungsgruppe.

Der Anspruch auf Pension ist in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verankert. Dieser verpflichtet den Staat, während und nach der aktiven Dienstzeit für eine angemessene Versorgung zu sorgen. Die Regelung gilt für verbeamtete Personen, Richter, Pfarrer und andere öffentlich-rechtliche Beschäftigte. Im Todesfall eines Beamten ist auch die Familie abgesichert, da sie Anspruch auf Witwen- oder Waisengeld hat.

Wie lange müssen Beamte bis zur Pension arbeiten?

Da sowohl die gesetzliche Rentenversicherung als auch die Beamtenversorgung vom demografischen Wandel betroffen sind, hat die Politik seit den 1990er-Jahren Reformen in beiden Systemen der Altersvorsorge gleichzeitig durchgeführt. Das bedeutet, dass auch für viele Beamte das Rentenalter auf 67 Jahre angehoben wurde. Personen, die vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden, können jedoch laut T-Online früher in den Ruhestand treten – ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente gibt es auch hier gestaffelte Altersgrenzen.

Ab dem Geburtsjahr 1947 wurde die Altersgrenze in mehreren Stufen angehoben. In demselben Jahr begann die Anhebung mit einem zusätzlichen Monat (65 Jahre und 1 Monat). Danach setzt sich die Erhöhung schrittweise fort, meist um einen Monat pro Jahrgang. Es gibt jedoch auch Jahre, in denen die Anhebung mehr als einen Monat beträgt, besonders in den späteren Jahrgängen. Ab dem Geburtsjahr 1964 beträgt die Regelaltersgrenze schließlich 67 Jahre.

Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente haben auch Beamte die Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Beim Bund ist dies auf Antrag ab dem 63. Lebensjahr möglich. Allerdings müssen Beamte in diesem Fall mit Kürzungen ihrer Pension rechnen. Je früher sie vor Erreichen der regulären Altersgrenze in den Ruhestand gehen, desto höher fallen die Abschläge aus. Je Monat, den Beamte früher in Pension gehen möchten als gesetzlich vorgesehen, wird ihr Ruhegehalt dauerhaft um 0,3 Prozent gekürzt. Wer also 1964 geboren ist und statt mit 67 Jahren bereits mit 63 Jahren in Pension gehen möchte, erhält 14,4 Prozent weniger Ruhegehalt. Die schrittweise Erhöhung der Altersgrenze führt somit auch bei der Beamtenversorgung zu höheren Abschlägen bei der Pension – und zwar in gleichem Maße wie bei der gesetzlichen Rente.

Thüringen erlaubt seinen Beamten früher in Pension zu gehen

Einige Bundesländer gestatten ihren Beamten unter bestimmten Voraussetzungen, bereits vor dem 63. Lebensjahr in den Ruhestand zu treten. In Thüringen ist dies beispielsweise ab dem 62. Lebensjahr möglich, für Vollzugsbeamte sogar schon ab dem 60. Lebensjahr.

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit einer vorzeitigen Pension, bei der keine Abschläge vorgenommen werden. Dies tritt ein, sobald ein Beamter 65 Jahre alt ist und 45 Dienstjahre vorweisen kann. Diese Regelung entspricht der sogenannten Altersrente für besonders langjährig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn Ihr Geburtsjahr 1964 oder später ist, können Sie ebenfalls mit 65 Jahren in Rente gehen, wenn Sie bis dahin 45 Beitragsjahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.

Im Jahr 2022 betrugen die gesamten Ausgaben für die Pensionen ehemaliger Staatsbediensteter 53,4 Milliarden Euro. Hinzu kamen noch Kosten für die Hinterbliebenenversorgung in Höhe von 8,4 Milliarden Euro. Insgesamt entsprachen diese Ausgaben etwa 1,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Auch interessant

Kommentare