Versteckte Bargeld-Reserve versehentlich in BRK-Kleiderladen abgegeben – Polizei sucht Besitzer
Dieses Kleidungsstück hatte es wahrlich in sich: Einen größeren Bargeldbetrag fanden Mitarbeiterinnen des BRK-Kleiderladens in Holzkirchen in einem gespendeten Kleidungsstück. Jetzt sucht die Polizei nach dem Besitzer des Kleidungsstücks – und des kleinen Bargelds-Schatzes.
Holzkirchen – Ein geheimes Bargeld-Depot im Haus – besonders ältere Mitbürger verwahren nicht alle ihre Geldreserven auf dem Bankkonto. Ein Versteck im Kleiderschrank in Holzkirchen oder Umgebung wurde jetzt aber offenbar vergessen: In der vergangenen Woche, zwischen Montag und Freitag (7. bis 11. Oktober), wurde im Holzkirchner BRK-Kleiderladen in der Münchner Straße ein Kleidungsstück abgegeben, in dem ein größerer Bargeldbetrag deponiert war. Es handelt sich offenbar um einen fünfstelligen Betrag in Euro-Scheinen. Die BRK-Mitarbeiterinnen staunten nicht schlecht und brachten den Fund zur Polizei.
Polizeihauptkommissar Matthias Büch hat die Aufgabe übernommen, das Geld dem rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben. Wer das Kleidungsstück im Laden abgegeben hat, können die Mitarbeiterinnen des Kleiderladens nicht genau zuordnen, da regelmäßig Kleidungspakete abgegeben werden, die später erst durchgesehen und sortiert werden. Die Polizei versucht es deswegen mit einem Aufruf an die Bevölkerung in Holzkirchen: „Wir bitten darum, Angehörige zu befragen, wer in der vergangenen Woche ein Kleidungsstück im Kleiderladen des BRK in Holzkirchen abgegeben hat“, sagt Büch. Hinweise auf den Eigentümer nimmt die Polizeiinspektion Holzkirchen unter Tel. 0 80 24 / 90 740 entgegen.
Mehr Details zum Fund will die Polizei nicht preisgeben. War es ein Mantel oder eine Hose? Kommt eher ein Mann oder eine Frau infrage? Wann genau wurde das Kleidungsstück in den Laden gebracht? Die Polizei hüllt sich in Schweigen. „Wir wollen vermeiden, dass hier Trittbrettfahrer auftauchen“, sagt Büch, „nur wenn uns jemand ein paar Fragen richtig beantwortet, händigen wir das Geld aus.“ Ein ungewöhnlicher Fall, räumt der Hauptkommissar ein. „Ich kann mich nicht erinnern, dass wir das in den vergangenen 15 Jahren schon einmal hatten.“
Sollte sich der rechtmäßige Besitzer nicht finden lassen, ist unklar, was mit dem Geld passiert. Büch geht davon aus, dass das Geld, da es unklarer Herkunft ist, der Staatskasse zufällt – abzüglich eines Finderlohns.
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