Der „Sportschau“ droht das Aus: Was Sie zur Bundesliga-Rechtevergabe wissen müssen
Die TV-Rechte für die Bundesliga-Saison 2025/26 werden versteigert. Nach einem gescheiterten ersten Versuch ist die Spannung hoch. Geht es der „Sportschau“ an den Kragen?
München – Die Fußballfans werden bald wissen, welche Abonnements sie für die Bundesliga-Saison 2025/26 benötigen. In den nächsten Tagen steht die Versteigerung der TV-Rechte an. Sky, DAZN, Amazon oder ein anderer Anbieter – wer macht das Rennen?
Die Rechtevergabe hätte längst abgeschlossen sein sollen, doch sie endete im Streit und muss nun wiederholt werden. Hintergrund: Die DFL verlangte von DAZN eine Bankbürgschaft in kurzer Zeit, die der Streamingdienst nicht liefern konnte. Sky bekam den Zuschlag, aber DAZN legte erfolgreich Einspruch ein. Ein Schiedsgericht ordnete eine neue Auktion an.
Was unterscheidet den zweiten Anlauf der DFL-Rechtevergabe vom ersten?
Das allermeiste bleibt gleich. Die DFL startet am Montag erneut mit dem Verkauf von Paket B, dem größten Paket, das die Samstagsspiele um 15.30 Uhr und die Freitagabendspiele sowie die Relegationsspiele beinhaltet. Im weiteren Verlauf der Woche folgen die anderen Pay-TV-Pakete. Neu ist, dass die Free-TV-Pakete in der zweiten Woche an drei statt fünf Tagen verkauft werden. Um einen erneuten Streit wie im April zu vermeiden, wurden die Auktionsregeln leicht modifiziert.

Welche Pakete stehen bei der DFL-Rechtevergabe zur Debatte?
Die DFL hat die Übertragungsrechte in verschiedene Pakete unterteilt. Eine Übersicht der begehrtesten:
- Paket A: Konferenzen
- Paket B: 15.30-Uhr-Spiele am Samstag, Freitagsspiel (20.30 Uhr) und Relegation
- Paket C: Top-Spiele am Samstag (18.30 Uhr) und Supercup
- Paket D: Sonntagsspiele
- Paket F: Spiele der 2. Liga
Was bedeutet die DFL-Rechtevergabe für die „Sportschau“?
Das Angebot der DFL enthält einige knifflige Details, die vor allem die ARD und ihre „Sportschau“ in Bedrängnis bringen könnten. So gibt es das Paket I in zwei Ausführungen, Kompakt und Klassik genannt. Bei Kompakt würden die Highlights im frei empfangbaren Fernsehen am Samstag zwischen 19.15 und 20.15 Uhr ausgestrahlt.
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Pay-TV-Anbieter könnten sogar indirekt zur Abschaffung der „Sportschau“ beitragen, indem sie eine zusätzliche Zahlung leisten. Das Modell Klassik ermöglicht Zusammenfassungen ab 18.00 Uhr. Sie würden die „Sportschau“ in ihrer bisherigen Form beibehalten. Eine Kurzversion ab 19.15 Uhr kommt für die ARD dem Vernehmen nach nicht in Frage.
Wie funktioniert die Auktion der DFL-Rechtevergabe?
Die DFL setzt für jedes Paket einen Mindestpreis fest. Im einfachsten Fall erhält der Höchstbietende automatisch den Zuschlag und noch am selben Tag eine Benachrichtigung. Ein spezieller und komplexer Fall tritt nur dann auf, wenn das zweithöchste Gebot 20 Prozent oder weniger unter dem des Höchstbietenden liegt. Dann gibt es eine zweite Runde und schließlich bei gleichbleibender Differenz eine Entscheidung durch die DFL.
Welche Auswirkungen hat die DFL-Auktion auf die Fans?
Das ist noch unklar. Durch das Auslaufen der „No-Single-Buyer-Rule“ könnte theoretisch ein Anbieter alle vier Erstliga-Pakete erwerben. In diesem Fall bräuchten die Fans nur noch ein Abonnement für alle Spiele, das sich aber wahrscheinlich verteuern würde.
Es ist jedoch auch möglich, dass die Bundesliga-Fans in Zukunft noch mehr kostenpflichtige Abonnements benötigen, wenn die Pakete auf mehrere Bieter verteilt werden. (epp/dpa)