Aus für Steuerklassen 3 und 5: Fallstricke und Schwierigkeiten stehen ins Haus

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Die Ampel will die Steuerklassenkombination 3 und 5 abschaffen. Ökonomen zeigen nun in einer Analyse dabei auf, welche Fallstricke es geben könnte. (Symbolbild) © Christin Klose/dpa-tmn

Finanzminister Lindner hat zugesichert, dass die geplante Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 keine finanziellen Nachteile für Ehepaare haben wird. Ökonomen warnen aber vor Schwierigkeiten.

Berlin – Ehepaare und Lebenspartner entscheiden sich nach wie vor mehrheitlich für die Steuerklassenkombination 3 und 5. Doch genau diese Kombination will die Ampel-Koalition abschaffen – und so für mehr Gerechtigkeit sorgen. Ökonomen zeigen nun in einer Analyse dabei auf, welche Fallstricke es geben könnte.

Ampel schafft Steuerklassen-Kombination 3 und 5 ab

Die Bundesregierung hat Ende Juli beschlossen, die bei Ehepaaren beliebten Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen. Stattdessen sollen Partner ab 2030 automatisch in Steuerklasse 4 mit dem sogenannten Faktorverfahren fallen. Das Finanzamt berechnet dann konkret, wer wie viel netto zum Einkommen beiträgt. Die Lohnsteuerbelastung soll dadurch gerechter auf Eheleute und Lebenspartner verteilt werden. Unter dem Strich soll sich die Steuerbelastung für Paare aber nicht verändern.

So hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) erst am Sonntag (11. August) Ehepaaren nochmals zugesichert, dass die geplante Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 keine finanziellen Nachteile für sie haben soll. „Es ist zu 100 Prozent ausgeschlossen, dass Paare schlechter gestellt werden“, sagte Lindner den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Insbesondere das Ehegattensplitting wird nicht abgeschafft, weil das eine massive Steuererhöhung wäre.“ 

Lindner wies darauf hin, dass es für Paare derzeit noch keinen Handlungsbedarf gibt. „Wer will, kann aber schon heute besprechen, wie eine faire Aufteilung bei der Steuerschuld aussieht. Denn die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren gibt es ja bereits“, so der Finanzminister. Mit der Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren würde die Steuerlast anteilig verteilt, zudem entfielen die sonst oft lästigen Nachzahlungen an das Finanzamt zum Jahresende. 

Keine Steuerklassen-Kombi 3 und 5 mehr: Ökonomen warnen vor Fallstricken

In der aktuellen Ausgabe des Wirtschaftsdienstes wird in einem Beitrag von Judith Herrmann, Martin Teuber und Dr. Lena Calahorrano vom Fraunhofer-Institut untersucht, welche Fallstricke es bei der Abschaffung der Steuerklassenkombination 3/5 und ihrer Überführung in das Faktorverfahren gibt.

So besteht ein Problem dahin, dass der Faktor in der Steuerklasse 4 anhand der Jahreslöhne berechnet wird. Das kann sich nachteilig für Menschen auswirken, die monatliche Schwankungen in der Lohnhöhe haben – zum Beispiel durch Sonderzahlungen oder weil sie nicht jeden Monat im Jahr arbeiten. Dabei würden die Belastungen bei zu Jahresanfang Beschäftigten deutlich höher ausfallen als bei denen, die im Laufe des Jahres eine Beschäftigung aufnehmen, so die Experten. „Der fehlende Lohnsteuer-Jahresausgleich betrifft insbesondere unterjährig Beschäftigte.“

Alleinverdiener-Ehepaare betroffen: Da müssen noch Möglichkeiten geschaffen werden

Ein weiteres Problem: Es ist nicht ganz klar, welche Regelung zukünftig für Alleinverdienende gelten soll, also wenn nur ein Partner des Ehepaars Geld verdient. Denn momentan kann das Faktorverfahren nur angewendet werden, wenn beide Eheleute beschäftigt sind, so die Wissenschaftler. Das heißt, solchen Paaren stünde dann ab 2030 nur die Steuerklasse IV ohne Faktor zur Verfügung. Aber die Experten meinen auch, dass eine Anpassung bis dahin möglich ist: „Für die Steuerklasse IV einen Faktor zu berechnen, der die Steuerklasse III einer alleinverdienenden Person weitgehend abbildet, sollte technisch ebenso möglich sein wie die Anwendung des Faktorverfahrens, ohne dass beide Eheleute beschäftigt sind.“ Jedoch müsse diese Möglichkeit noch geschaffen werden.

Zudem gibt es ein weiteres Folgeproblem. Denn aktuell geht die Nutzung des Faktorverfahrens einher mit einer Veranlagungspflicht, wie die Ökonomen erklären. Das bedeutet, auch Alleinverdienenden-Ehepaare, die sich bisher nicht veranlagen müssen, werden dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die Ökonomen schätzen, dass davon über 1,7 Millionen Personen in Steuerklasse III betroffen wären. „Will der Gesetzgeber also einen massiven Anstieg von Einkommensteuererklärungen vermeiden, muss über die Frage der Veranlagungspflicht im Faktorverfahren ebenfalls nachgedacht werden“, schlagen die Experten deshalb vor. Alternativ bringen sie noch die Idee automatischer Einkommensteuererstattungen ins Spiel.

Immerhin: Alle diese Fallstricke können noch vor der endgültigen Abschaffung der Steuerklassenkombination 3 und 5 im Jahr 2030 beseitigt werden. Die Wissenschaftler hoffen, mit ihrem Beitrag Impulse für zukünftige Reformen zu geben. Mit Material der dpa

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