Fuß ins Gesicht: Gewaltexzess in Straußdorfer Hausflur

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Vor dem Amtsgericht Ebersberg ist die Frau, die heute in Frauenneuharting lebt, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. © PETER KEES

Eine 42-jährige Frau ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Ein Nachbarschaftsstreit im Hausflur war eskaliert.

Straußdorf/Ebersberg – Schon länger hatten sich zwei im selben Haus in Straußdorf wohnende Ehepaare in den Haaren. Ein verlorenes Paar Schuhe brachte das Fass schließlich zum Überlaufen. Nun musste sich eine 42-jährige Frau wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten.

Im Dezember 2022 soll die mittlerweile in Frauenneu-harting wohnende Frau ihre Nachbarn verdächtigt haben, ihre Schuhe aus dem gemeinsamen Hausflur gestohlen zu haben. Ihre Wut brachte sie zunächst verbal zum Ausdruck. Während die Nachbarn gemütlich beim Kaffee im Wintergarten saßen, soll die Angeklagte das Ehepaar vom darüber liegenden Balkon ihrer Wohnung mit den Worten „Nazi-Schlampe“ und „Adams-Family“ beschimpft haben. Damit nicht genug: Kurz darauf soll die Frauenneuhartingerin an die Tür ihrer Nachbarn geklopft und sie zum Reden aufgefordert haben. Als die 46-jährige Nachbarin die Wohnungstür öffnete, soll ihr die Angeklagte mit dem Fuß ins Gesicht getreten haben. Der herbeieilende Ehemann der 46-jährigen Nachbarin versuchte, die Situation zu entschärfen, doch auch ihn soll die Angeklagte getreten haben – gegen das Schienbein. Ihrer Nachbarin soll die Frau zudem ins Gesicht gespuckt haben.

Dreifache Mutter weist alle Anschuldigungen zurück: Es war genau andersrum

Vor Gericht bestritt die dreifache Mutter die Anschuldigungen. „Ich habe niemanden geschlagen oder angespuckt“, erklärte sie. Es sei genau andersherum abgelaufen. Monatelang hätten ihre Nachbarn sie bedroht, beschimpft und den Hund auf sie gehetzt. An jenem Dezembertag habe das benachbarte Ehepaar ihr schließlich aufgelauert. „Ich wollte mich nicht provozieren lassen“, betonte die Angeklagte. „Aber die sind auf mich losgegangen. Ich habe nur versucht, mich zu befreien.“ Während ihr 41-jähriger Nachbar sie im Schwitzkasten hielt, sollen ihre Nachbarin und deren Bruder auf sie eingeschlagen haben. Ein Arztbericht der Kreisklinik soll das mitsamt Fotos von Hämatomen und Kratzern an Hals, Armen und Beinen bestätigen.

Die Version der Angeklagten konnten die geladenen Zeugen jedoch nicht bestätigen. Nicht nur das betroffene Ehepaar, sondern auch andere Bewohner des Mehrfamilienhauses berichteten von übermäßigem Alkoholkonsum und teils aggressivem Verhalten der Frauenneuhartingerin. „Ich habe Angst vor ihr“, sagte eine Zeugin vor Gericht aus.

Angeklagte hatte am Tattag rund zwei Promille

Am Tattag selbst hatte die Angeklagte laut Polizeibericht rund zwei Promille im Blut. Da die Frau zudem einschlägig vorbestraft ist, sah der Staatsanwalt den Gewaltexzess der 42-Jährigen bestätigt. Er forderte 1000 Euro Geldauflage und neun Monate Freiheitsstrafe, wobei „es mir schwer fällt, die auf Bewährung auszusetzen“, sagte er. Die Verteidigung sprach unterdessen von abgesprochenen Zeugenaussagen und forderte Freispruch. Richter Frank Gellhaus verurteilte die Hausfrau schließlich zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und Suchtberatungsgesprächen bei der Caritas. „Alkohol ist bei ihnen ein massiver Triggerpunkt. Bekommen Sie das in den Griff“, mahnte er in der Urteilsbegründung.

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