Bad Tölz: Landratsamt ruft dazu auf, sich nicht an illegaler Sammlung zu beteiligen

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Elektrogeräte müssen gesondert entsorgt werden. Das Landratsamt warnt vor einer illegalen Sammlung (Symbolbild). © dpa

Flugblätter sorgen für Ärger im Landratsamt in Bad Tölz. Die Behörde appelliert an die Bürger, sich nicht an der beworbenen Sammlung zu beteiligen, sie sei „illegal“.

Bad Tölz – „Vorsicht: ,Ungarische Familie‘ sammelt illegal“ hat das Landratsamt die Nachricht überschrieben, die es am Freitag (24. Januar) verschickte. Demnach fanden sich in den vergangenen Tagen in Briefkästen im Bereich Bad Tölz Wurfzettel mit dem Aufruf, die Sammlung einer „ungarischen Familie“ am Montag, 27. Januar, von 13 bis 17 Uhr zu unterstützen.

Landratsamt Bad Tölz: Sammlung ist illegal

In teils schlecht verständlichem Deutsch werden laut Landratsamt in den Flugblättern von „Schi latten“ über „Maschine kleine - grösse“ bis Kaffeemaschine und Laptop unterschiedlichste Gerätschaften aufgelistet. „Aggregat Schweisser“ oder Altfahrzeuge würden ebenfalls abgeholt. „Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, bei dieser Sammlung nicht mitzumachen, da diese illegal ist“, erklärt das Landratsamt.

Weiter heißt es in der Mitteilung: „Wie sich in der Vergangenheit des Öfteren gezeigt hat, werden von diesen Sammlern tatsächlich nur Gegenstände mitgenommen, die größtmöglichen Gewinn versprechen, der Rest wird stehen gelassen oder illegal in der Landschaft entsorgt.“ Für diese Entsorgung müssen dann der ursprüngliche Besitzer beziehungsweise die Allgemeinheit aufzukommen.

Nicht nur wegen der Entsorgung sie diese Aktion unzulässig, erklärt das Landratsamt weiter. Zudem müssten derartige Sammlungen unter Darlegung der Entsorgungswege mindestens drei Monate vorher beim Landratsamt angemeldet werden. Zum anderen bestehen für Gegenstände, die als gefährlicher Abfall einzustufen sind, zum Beispiel Altfahrzeuge, Elektroaltgeräte und Batterien, Überlassungspflichten an dafür zugelassene Einrichtungen beziehungsweise sind gesonderte Genehmigungen erforderlich, um eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung zu gewährleisten.

Auch Bürgern drohen Bußgelder

„Verstöße hiergegen stellen eine Ordnungswidrigkeit oder Umweltstraftat dar“, macht das Landratsamt deutlich. Auch wer im Rahmen derartiger Sammlungen Abfälle zur Abholung unzulässiger Weise bereitstellt, muss unter Umständen mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Die Bürger werden daher aufgerufen, sich an dieser Sammlung nicht zu beteiligen.

Hinweise und Rückfragen nimmt das Landratsamt unter der Telefonnummer 08041/505-356 und per E-Mail an umwelt@lra-toelz.de entgegen.

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