Nach „Schwachkopf“-Beleidigung gegen Habeck: Bayer zu Geldstrafe verurteilt – aus einem anderen Grund

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„Schwachkopf PROFESSIONAL“ stand unter dem Portrait von Robert Habeck, das der Angeklagte auf der Plattform X verbreitet hatte. © Symbolbild Justitia dpa Bildfunk.jpg

In einem Internet-Meme hatte er den ehemaligen Vizekanzler Robert Habeck als „Schwachkopf PROFESSIONAL“ bezeichnet. Nun stand der Mann aus Bayern vor Gericht.

Haßfurt – Jetzt landete er doch noch auf der Anklagebank: Bundesweit in die Schlagzeilen geschafft hatte es der Mann aus dem Landkreis Haßberge in Unterfranken bereits im vergangenen Jahr. Dem 64-Jährigen wurde vorgeworfen, auf der Plattform X ein Bild des früheren Vizekanzlers und Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck verbreitet zu haben, das den Politiker zum „Schwachkopf PROFESSIONAL“ erklärt. Die Folge waren eine Hausdurchsuchung sowie die Sicherstellung weiterer strafrechtlich relevanter Dateien auf dem Tablet des Mannes.

Bayer nach Schmäh-Post gegen Habeck vor Gericht: Einspruch gegen Strafbefehl eingelegt

Am Mittwoch musste sich der Unterfranke schließlich vor dem Amtsgericht Haßfurt verantworten. Ein Prozess, der sich durchaus hätte vermeiden lassen. Erst vor wenigen Monaten hatte das Amtsgericht den 64-Jährigen noch zur Zahlung von 90 Tagessätzen aufgefordert. Hätte er dem Strafbefehl zugestimmt, wäre die Sache erledigt gewesen. Doch der 64-Jährige und sein Verteidiger hatten Einspruch eingelegt – und so den Stein ins Rollen gebracht.

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„Schwachkopf-Professional“: Habeck-Portrait fiel „nicht beträchtlich ins Gewicht“

Doch worum ging es nun in der Verhandlung? Während das ominöse Habeck-Portrait rechtlich „nicht beträchtlich ins Gewicht“ gefallen ist, seien es die übrigen Postings des Mannes gewesen, die erst zu dem Strafbefehl und schließlich auch zur Verhandlung vor dem Amtsgericht geführt hatten. Unter den inkriminierten Dateien sollen sich unter anderem bearbeitete Abbildungen mit nationalsozialistischem Hintergrund befinden.

Amtsgericht spricht Urteil

Wie ein Sprecher des Amtsgerichts Haßfurt gegenüber unserer Redaktion mitteilt, sei der Unterfranke „wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen in vier Fällen“ zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Keine 90, sondern lediglich 55 Tagessätze zu je 15 Euro muss der Mann nun bezahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor 70 Tagessätze gefordert. Eine Verurteilung seines Mandanten kam für den Verteidiger indessen nicht infrage. Er forderte das Gericht auf, seinen Mandanten freizusprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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