Krankenkasse wechseln lohnt sich meistens – In diesen Fällen sollten Sie aufpassen
Die Zusatzbeiträge steigen schon wieder – lohnt sich ein Wechsel? Meist ja! Aber in bestimmten Fällen kann es komplizierter werden.
Nur wenige Monate nach dem Jahreswechsel steigen die Zusatzbeiträge mancher Krankenkassen schon wieder. Bei diesen Kassen gab es bereits Erhöhungen, weitere sind in Planung. Dadurch liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag schon jetzt bei über 2,9 Prozent.
Deswegen sagen wir bei Finanztip: Vergleichen Sie unbedingt die Zusatzbeiträge und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen – und überlegen Sie, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt. Das geht schnell und unkompliziert: Einfach bei der neuen Kasse anmelden – den Rest erledigt sie für Sie.
So die Regel – aber es gibt auch Ausnahmen
In bestimmten Situationen müssen Sie bei einem Krankenkassenwechsel mehr tun, als nur den Wechsel zu beantragen. Zum Beispiel, wenn Ihre aktuelle Kasse bereits eine kostspielige Leistung wie Reha oder Psychotherapie bewilligt hat, die Behandlung aber noch nicht begonnen hat.

Dann kann es sein, dass Sie den Antrag bei Ihrer neuen Krankenkasse nochmal stellen müssen. Meist ist das aber nur eine Formalie – in der Regel wird der Antrag wieder bewilligt.
Wichtig ist, dass Sie die behandelnde Praxis direkt über den Kassenwechsel informieren, damit sie den Antrag für Psychotherapie, Reha und Co. nochmal an Ihre neue Kasse schicken kann.
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Neuregelung bei laufender Psychotherapie
Seit diesem Jahr müssen Sie bzw. Ihre Therapeutin auch eine laufende psychotherapeutische Behandlung neu beantragen, wenn Sie die Kasse wechseln. Und zwar innerhalb von vier Wochen nach Beginn des Quartals, das auf den Kassenwechsel folgt und vor der ersten Therapiesitzung im neuen Quartal.
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Auch das ist nur eine Formalie, die Kasse macht keine neue inhaltliche Prüfung. Im Gegenteil: Sie ist sogar dazu verpflichtet, den Antrag zu genehmigen. Denn eine bereits begonnene Therapie und deren Erfolg dürfen nicht gefährdet werden.
Wirklich aufpassen sollten Sie in diesen Fällen:
1. Krankengeld
Wenn Sie Krankengeld beantragt haben oder bereits bekommen, verlangt die neue Kasse in der Regel einen erneuten Antrag. Das kann die Auszahlung verzögern. Daher unser Tipp: Warten Sie lieber mit einem Krankenkassenwechsel, wenn Sie gerade Krankengeld beziehen.
2. Hilfsmittel
Wenn Sie von Ihrer aktuellen Krankenkasse ein Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl, medizinische Geräte) gestellt bekommen haben, müssen Sie es beim Wechsel möglicherweise zurückgeben. Denn die Kassen arbeiten mit unterschiedlichen Herstellern zusammen. Bei der neuen Krankenkasse müssen Sie dann einen neuen Antrag stellen.
Am besten stimmen Sie sich schon vor dem Wechsel mit der neuen Kasse ab, damit Sie nahtlos versorgt sind.
Das gilt auch für Pflegebedürftige mit Pflegegrad
Da Pflegekasse und Krankenkasse gekoppelt sind, wechseln Sie bei einem Krankenkassenwechsel gleichzeitig auch die Pflegeversicherung. Der Datenaustausch erfolgt in der Regel automatisch – ohne dass Sie selbst aktiv werden müssen. Sie erhalten dann von der neuen Pflegekasse einen neuen Bescheid über Ihre bisherigen Leistungen.
Trotzdem gilt: Informieren Sie die neue Pflegekasse am besten direkt über Ihren bisherigen Pflegegrad und die Pflegeleistungen – so vermeiden Sie unnötige Verzögerungen.
Achten Sie unbedingt auf Zusatzleistungen
Wollen Sie die Krankenkasse wechseln, sollten Sie nicht nur auf den Zusatzbeitrag achten. Denn jede Krankenkasse bietet unterschiedliche Extras, die meist über die gesetzlichen Standardleistungen hinausgehen.
Mit der für Sie richtigen Wahl können Sie so viel Geld sparen. Unser Krankenkassen-Vergleich zeigt Ihnen, welche Zusatzleistungen die Krankenkassen in welchem Umfang anbieten.
Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bieten aktuell die HKK, TK, BKK Firmus und Audi BKK. Außerdem empfehlen wir die Energie-BKK für junge Familien und Schwangere.
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Dieser Artikel liegt IPPEN.MEDIA im Zuge einer Kooperation mit Finanztip, Deutschlands führendem Geldratgeber, vor – das Original zu diesem Beitrag „Krankenkasse wechseln: In diesen Fällen solltest Du aufpassen“ stammt aus dem wöchentlichen Finanztip Newsletter vom 11. April 2025.
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