Was eine Reisewarnung bedeutet - Fast 3000 Deutsche im Libanon: Das passiert, wenn Sie aus einem Kriegsgebiet fliehen müssen
Der Krieg im Nahen Osten wird auch für die an Israel angrenzenden Länder immer brenzliger, besonders der Libanon bereitet sich auf eine mögliche Ausweitung der Kampfhandlungen vor. Das betrifft auch ausländische Bürger, die in dem Land leben, arbeiten oder im Urlaub sind. Sie stehen mittlerweile in Schlangen am Beiruter Flughafen, um Tickets für die wenigen Flüge zu erwischen, die es aus dem Land noch gibt. Die Lufthansa etwa hatte Flüge schon vergangene Woche aus Sicherheitsgründen ausgesetzt.
Im Land sollen sich noch mehr als 2900 deutsche Staatsbürger befinden. Das Auswärtige Amt hatte sie bereits Ende Juni zur Ausreise aufgefordert. Wie viele seitdem bereits das Land verlassen haben, ist unklar, ebenso die genaue Anzahl der Deutschen, die sich noch im Libanon befinden. Die Zahl von 2900 bildet nur die Personen ab, die sich auf eine Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes eingetragen haben und deren Aufenthaltsort deswegen bekannt ist. Sollte sich die Lage im Libanon verschärfen, würde die Bundeswehr versuchen, eben diese Personen zu evakuieren. Das könnte allerdings schwierig werden, da verschiedene Routen nicht nutzbar sind. Eine Ausreise über den Landweg nach Syrien kommt ebenso nicht in Betracht wie eine Schiffsreise, weil der Hafen von Beirut nach der schweren Explosion dort im Jahr 2020 noch nicht wieder voll funktionsfähig ist. Die Luft-Kapazitäten sind hingegen begrenzt.
Der Libanon ist längst nicht das einzige Land, für das das Auswärtige Amt aktuell eine teilweise oder gänzliche Reisewarnung ausgesprochen hat oder deutsche Staatsbürger zur Ausreise auffordert. Während es im Nahen Osten vielleicht zu erwarten war, kann eine solche Krisensituation Sie auch im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise überraschen – zum Beispiel in Form einer Naturkatastrophe. Doch was gilt eigentlich, wenn das Auswärtige Amt zur Ausreise auffordert?
Wann warnt das Auswärtige Amt?
Das Auswärtige Amt bietet auf seiner Webseite Informationen zu allen Ländern dieser Welt an. Die sind grundsätzlich in drei Kategorien geteilt.
- Zu jedem Land gibt es Reisehinweise, die Sie etwa auf örtliche Besonderheiten wie Einreisebestimmungen, Zollvorschriften, empfohlene Reiseimpfungen und so banale Dinge wie Links- oder Rechtsverkehr aufmerksam machen.
- Wenn nötig, werden diese durch Sicherheitshinweise ergänzt. Die warnen Sie vor allem, was Ihre Sicherheit bedrohen könnte, aber nicht lebensgefährlich ist, also zum Beispiel Taschendiebe, Trickbetrügern, ob Sie in einem Land bedenkenlos in ein Taxi steigen können und so weiter.
- Reisewarnungen sind die letzte Informationsstufe. Sie werden ausgesprochen, wenn in einem Land konkrete Gefahren für Leib und Leben deutscher Staatsangehöriger drohen.
Das Auswärtige Amt unterscheidet dabei zwischen Teilwarnungen, die zum Beispiel nur für bestimmte Zeiten oder Regionen gelten, und kompletten Reisewarnungen. Solche Warnungen betreffen Krisenländer wie aktuell etwa Syrien, die Ukraine oder die Palästinensischen Gebiete, aber in der Liste der 40 Länder, für die derzeit Reisewarnungen existieren, finden sich auch beliebte Urlaubsziele. In Ägypten wird etwa vor Reisen auf und durch die Sinai-Halbinsel gewarnt, für Japan existiert eine Teilreisewarnung rund um die evakuierten Gebiete des Kernkraftwerkes Fukushima.
Darf ich nicht reisen, wenn eine Reisewarnung existiert?
Das Auswärtige Amt spricht zwar Warnungen aus, es verbietet Ihnen aber nicht, in die betreffenden Länder zu reisen. Ausreiseverbote werden nur sehr selten erteilt. Am bekanntesten waren sie während der Corona-Pandemie zwischen 2020 und 2022, als viele Länder auch Einreiseverbote erließen. Ansonsten verweigern Staaten deutschen Staatsangehörigen nur in Einzelfällen die Einreise. Auch Ausreiseverbote aus Deutschland werden ausgesprochen. Zwischen 2018 und 2022 traf es nach einer Kleinen Anfrage der Linken im Bundestag 131 Einzelpersonen bei bestimmten Reisen. Solche Verbote werden etwa ausgesprochen, wenn die Behörden fürchten, dass eine Person nur für kriminelle Aktivitäten ins Ausland reist oder an einer Veranstaltung teilnehmen möchte, die das Ansehen Deutschlands schädigen könnte. Sie sind im Einzelfall oft umstritten.
Allgemeine Reisewarnungen hingegen sind nur eine Empfehlung und haben keinen juristischen Charakter. Aber: Reisen Sie in ein Land oder Gebiet, für das eine Reisewarnung existiert, gilt dort unter Umständen kein Krankenversicherungsschutz. Da Reisewarnungen eben wegen Gefahren für Leib und Leben ausgesprochen werden, wollen viele Versicherer dieses Risiko nicht abdecken. Begeben Sie sich also in Gefahr, müssen Sie die Konsequenzen auch finanziell tragen – das kann zum Beispiel für eine teure Rückreise gelten, insbesondere, wenn es ein spezieller Krankentransport sein muss.
Was ist, wenn mich eine Reisewarnung im Ausland überrascht?
Die eine Möglichkeit ist, in ein Gebiet zu reisen, für das eine Reisewarnung existiert, die andere ist, dort schon zu sein, wenn die Reisewarnung ausgesprochen wird. In diesem Fall ist die Warnung gleichzeitig auch eine Ausreiseaufforderung. Aber auch die ist nicht zwingend. Wer will, darf im Krisengebiet bleiben. Manchmal ist das auch sinnvoll, etwa wenn Sie für eine Hilfsorganisation arbeiten.
Ist Ihre Anwesenheit im Krisengebiet allerdings nicht erforderlich, sollten Sie nach einer Reisewarnung sofort ausreisen.
Was passiert, wenn ich nicht ausreise?
Wie gesagt, juristisch hat es für Sie keine Folgen, in einem Krisengebiet zu bleiben. Je dramatischer die Lage, desto schwieriger wird es aber, Ihnen zu helfen. Das Auswärtige Amt weist daraufhin, dass in Ländern und Gebieten, für die eine Reisewarnung gilt, meist auch Botschaften und Konsulate Deutschland nur eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten. Konsularische Hilfe kann Ihnen dort also nicht mehr garantiert werden. Das betrifft nicht nur Hilfe bei der Ausreise, sondern auch juristischen Beistand, wenn Sie etwa Probleme mit den Behörden vor Ort bekommen.