Höhere Abschläge bei Frührente in 2024 – So berechnen Sie die Summe
Immer mehr Menschen überlegen, vor dem gesetzlichen Antrittsalter in den Ruhestand zu gehen. So wird berechnet, mit welchen Abschlägen die Frührente einhergeht.
Frankfurt – Viele Menschen freuen sich schon auf ihren Ruhestand. Doch der wohlverdiente Lebensabend verschiebt sich jedoch immer weiter nach hinten. Mit dem Jahr 2024 erhöht sich das gesetzliche Rentenalter für Personen, die 1958 geboren wurden, auf 66 Jahre. Für jüngere Jahrgänge steigt das Eintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten sukzessiv weiter an. Für das Geburtsjahr 1964 gilt somit ein Rentenalter von 67 Jahren.
Aber nicht alle können sich vorstellen, so lange zu arbeiten. Eine mögliche Alternative ist die sogenannte Frührente oder „Rente mit 63“. Dabei müssen jedoch finanzielle Nachteile durch Abschläge in Kauf genommen werden. Ob man früher in den Ruhestand startet, sollte also gut durchdacht sein. Mit einem Online-Rechner können Sie berechnen, wie viel Geld am Ende wirklich übrig bleibt.
Frührente – Welche Abschlägen müssen 2024 in Kauf genommen werden?
Wer bis zum gesetzlichen Rentenalter arbeitet, erhält die volle Rente ohne jegliche Abzüge; ausgenommen Steuern und Versicherungen. Schon ab 63 Jahren besteht jedoch die Möglichkeit, frühzeitig in Rente zu gehen. Voraussetzung dafür ist, dass die beziehenden Personen mindestens 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Bei der Frührente werden jedoch monatlich bestimmte Abzüge am Rentenbetrag gemacht.

Bei einer Rente nach 35 Beitragsjahren werden für jeden Monat, den man früher in den Ruhestand geht, 0,3 Prozent der Rente abgezogen. Wenn man also vier Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter aufhört zu arbeiten, werden 14,4 Prozent der Rente durch Abzüge gestrichen, wie ein Beispiel der Wirtschaftswoche aufzeigt. Versicherte ab 50 Jahren haben die Möglichkeit, freiwillige Ausgleichszahlungen zu leisten, um später den vollen Betrag zu kassieren. Dennoch kann sich insgesamt eine geringere Rente ergeben, wenn für einen kürzeren Zeitraum Beiträge eingezahlt wurden.
Jahrgang | Abschläge bei Frührente |
1964 | 14,4 Prozent |
1960 | 12,0 Prozent |
1956 | 10,8 (mit Vertrauensschutz) / 9,6 Prozent (ohne Vertrauensschutz) |
Für Menschen, die im kommenden Jahr 63 werden, liegt das reguläre Rentenalter durch das Geburtsjahr 1961 noch bei 66 Jahren und 6 Monaten. Somit kämen diese beim Frührentenbeginn mit zu einem Abschlag von 12,6 Prozent. Für Personen, die ein Jahr jünger sind und im Jahr zuvor die Frührente angetreten sind, betrug der Abschlag noch maximal 12,0 Prozent.
Ausnahmen – diese Personengruppen können früher in Rente gehen ohne Abzüge
Laut Wirtschaftswoche gibt es jedoch auch einige Ausnahmen, bei denen keine Abzüge geleistet werden müssen oder das gesetzliche Rentenalter nach unten verschoben wird. So müssen langjährig Versicherte, die 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, keine Abzüge machen, wenn sie früher in den Ruhestand gehen. Zudem hängt die Rente ohne Abzüge vom Geburtsjahr ab. Für 1953 liegt die Grenze noch bei 63 Jahren. Sie steigt schrittweise. Erst für alle Jahrgänge ab 1964 gelten 67 Jahre als reguläres Rentenalter.
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Für besonders langjährig Versicherte gelten aber strengere Regelungen in Bezug auf die Zeiten, die angerechnet werden. Zeiten, in denen keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, wie Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Ausbildung, werden nicht in die 45 Jahre mit einberechnet. Bei 35 Jahren werden diese teilweise berücksichtigt.
Einige Personengruppen haben laut der Deutschen Rentenversicherung generell ein niedrigeres Renteneintrittsalter. Für Menschen mit Schwerbehinderungen liegt das gesetzliche Rentenalter zwei Jahre weiter unten. Statt mit 67 Jahren wird hier also mit 65 Jahren gerechnet. Ab diesem Alter kann man mit einem Behinderungsgrad von 50 Prozent ohne Abzüge in Rente gehen. Auch einige chronische Krankheiten sind miteinbezogen.
Für Menschen, die im Bergbau tätig waren, gelten ebenfalls besondere Regelungen. Für diejenigen, die 1964 oder später geboren wurden, liegt das gesetzliche Rentenalter bei 62 Jahren. Bei einem früheren Geburtsjahr liegt es bei 60 Jahren, sofern die Mindestversicherungszeit erfüllt ist.
Frührente wird trotz Abschlägen immer beliebter – etwa die Hälfte der neuen Rentner sind unter 67
In den vergangenen Jahren ist die Frührente in Deutschland immer beliebter geworden. Etwa die Hälfte der neuen Rentner hat in den letzten Jahren laut DRV frühzeitig den Ruhestand angetreten. Um sicherzustellen, dass der Übergang reibungslos funktioniert, sollte man etwa drei Monate vor dem gewünschten Renteneintritt einen Antrag stellen.
Dabei können Informations- und Beratungsstellen genutzt werden, die ermitteln, welche Regelungen für die jeweilige Person gelten und ob sich ein früherer Abschied von der Arbeitswelt lohnt. So steht einem entspannten Ruhestand nichts mehr im Weg.
Die Redakteurin oder der Redakteur hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.