Amokläufer in Bayern auf der Flucht: Mann entkommt aus Psychiatrie – Die Hintergründe
Ein verurteilter Amokläufer ist nach einem genehmigten Ausgang spurlos verschwunden. Die Polizei fahndet europaweit. Die Klinik sieht keine akute Gefahr.
Erlangen – Die Polizei in Mittelfranken sucht nach einem Straftäter, der aus der forensischen Psychiatrie in Erlangen geflohen ist. Der Mann kehrte nach einem genehmigten Ausgang am Samstag, 16. August, nicht zurück, wie ein Polizeisprecher mitteilte. Laut Staatsanwaltschaft Ansbach handelt es sich bei dem 34-Jährigen um den Täter des Amoklaufs an einer Ansbacher Schule im Jahr 2009.
Amokläufer flieht aus Psychiatrie in Bayern – Klinik geht nicht von Gefahr durch den Mann aus
Nach Einschätzung der behandelnden Klinik stellt der Mann derzeit keine Gefahr für die Öffentlichkeit dar, so eine Sprecherin der Bezirkskliniken Mittelfranken. Der Mann war am Samstag alleine bei einem genehmigten Ausgang. Als er nicht zurückkehrte, informierte die Klinik in der Nacht auf Sonntag, 17. August, die Polizei.
Europaweiter Haftbefehl beantragt – Polizei prüft Umfeld und Adressen des Mannes
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, dass ein Vollstreckungshaftbefehl gegen den Mann erlassen wurde und ein europaweiter Haftbefehl beantragt sei. Die Polizei hatte zuvor das Umfeld des Mannes und mehrere Adressen überprüft. Dort sei der Mann jedoch nicht angetroffen worden, sagte ein Polizeisprecher. Aufgrund der Einschätzung der Klinik gebe es derzeit keine großangelegte Suche nach ihm.
Die Kliniksprecherin erklärte zudem, dass Tagesausgänge Teil der Therapie des Mannes seien und seit Jahresbeginn regelmäßig stattgefunden hätten, „stets ohne Vorkommnisse und Beanstandungen“. Laut Staatsanwaltschaft wurde zuletzt am 4. Juli dieses Jahres die weitere Unterbringung des Mannes durch die zuständige Strafvollstreckungskammer angeordnet.
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Bei Festnahme werden wohl Lockerungsstufen zurückgenommen – Mann lief 2009 Amok in Schule
Sobald der 34-Jährige gefasst wird, müsse er laut Staatsanwaltschaft damit rechnen, dass alle Lockerungsstufen zurückgenommen werden. Im anschließenden therapeutischen Aufarbeitungsprozess werde eine neue Risikobewertung vorgenommen, teilte der Sprecher mit. Er fügte hinzu, dass der Missbrauch des gewährten Klinikausgangs an sich nicht strafbar sei. Es müsse jedoch geprüft werden, ob es im Rahmen der Flucht zu Straftaten gekommen sei.
Im September 2009 hatte der Mann bei einem Amoklauf in einer Schule in Ansbach neun Mitschüler und einen Lehrer verletzt. Der damals 18-Jährige war mit einem Beil, Messern und Molotow-Cocktails bewaffnet in die Schule eingedrungen. 2010 wurde er wegen versuchten Mordes in 47 Fällen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt. Eine Jugendkammer ordnete zudem die unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie an. (fhz)