Scotland-Yard-Ermittler im Fall Maddie als Zeuge vor Gericht – „Ich darf nicht ins Detail gehen“
Ein britischer Ermittler sagt im Prozess gegen den Maddie-Verdächtigen Christian B. aus. Seine Aussagen könnten Licht in den Fall bringen.
Braunschweig – Vor fast genau 17 Jahren verschwand die kleine Maddie in Portugal. Nun hat ein erfahrener britischer Ermittler vor dem Landgericht Braunschweig im Prozess gegen Christian B. ausgesagt. Dieser ist wegen verschiedener Sexualdelikte angeklagt. Der Zeuge war bei seiner Aussage besonders darauf bedacht, keine Einzelheiten zu den Ermittlungen im Fall Maddie preiszugeben.
Aussage im Prozess gegen Christian B.: „Bin angewiesen worden, nur über den Zeugen zu sprechen“
„Ich bin angewiesen worden, nur über den Zeugen zu sprechen, nicht über Maddie“, erklärte der 49-Jährige. Mit „dem Zeugen“ bezog er sich auf einen 53-jährigen Mann, der als Hauptbelastungszeuge im aktuellen Verfahren gegen den 47-jährigen Deutschen gilt.
Christian B., ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter, werden in dem Braunschweiger Prozess insgesamt drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern in Portugal zur Last gelegt. Der Prozess zieht aufgrund des Verdachts gegen B. im Fall der 2007 aus einem portugiesischen Ferienresort verschwundenen dreijährigen Madeleine McCann, auch bekannt als Maddie, großes internationales Interesse auf sich. Der Fall Maddie ist jedoch nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Britischer Ermittler sagt über anderen Zeugen aus, der Informationen zu Maddie geliefert haben soll
Der Ermittler von Scotland Yard wehrte sich gegen jegliche Fragen, die auch nur im Entferntesten auf Maddie hindeuteten. „Ich darf nicht ins Detail gehen“, betonte er. Ein anderer Zeuge gab dagegen erschreckende Einzelheiten preis.
Er berichtete jedoch, dass der Zeuge im Jahr 2017 eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter der englischen Polizei hinterlassen hatte, in der er behauptete, Informationen zum Fall Maddie liefern zu können. Der Ermittler führte weiter aus, dass daraufhin ein zweitägiges Treffen in Griechenland stattgefunden habe. Während dieses Treffens soll der Zeuge unter anderem von zwei Videos mit Szenen von Vergewaltigungen berichtet haben, auf denen er den Angeklagten erkannt haben will. Diese beiden mutmaßlichen Vergewaltigungen sind nun Teil der Anklage. Die Taten sollen zwischen 2000 und 2006 stattgefunden haben. Das Problem: Die betroffenen Frauen konnten nicht ermittelt werden und die Videos sind verschollen.
Nächster Verhandlungstag im Fall Christian B. am 15. Mai
Da die mutmaßlichen Opfer dieser Taten nicht auffindbar sind, wird der nächste Verhandlungstag am 15. Mai mit großer Spannung erwartet. Dann soll das mutmaßliche Opfer der dritten angeklagten Vergewaltigung in Braunschweig aussagen. Im Jahr 2004 soll der Angeklagte eine damals 20-jährige Frau aus Irland brutal vergewaltigt haben. Der Fall der Irin war in den letzten Jahren neben dem Verschwinden von Maddie immer wieder Gegenstand der Berichterstattung in irischen und britischen Medien. Die Daily Mail zitierte die Frau mit den Worten: „Ich kann es nicht erwarten, meinem Peiniger in die Augen zu schauen und ihn vor Gericht zu sehen.“
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Die Irin wurde durch die Berichterstattung über die Vergewaltigung einer älteren US-Amerikanerin, für die B. derzeit eine Haftstrafe verbüßt, auf die Möglichkeit aufmerksam, dass B. ihr Peiniger sein könnte. Beim Lesen der Medienberichte sie sich übergeben, „weil es mich direkt wieder zu meiner Erfahrung transportiert hat“, sagte sie 2020 dem Guardian. (tt/dpa)