Bürgergeld ab Januar 2025: So hoch ist der Satz im kommenden Jahr – Experte spricht Klartext
-
VonBjarne Kommnickschließen
Mit den vergangenen zwei Jahreswechseln haben Bürgergeld-Empfänger mehr Geld erhalten. Anfang 2024 gab es eine Steigerung von 12 Prozent. Wie ist die Situation 2025?
München – In den vergangenen beiden Jahren haben sich die Regelsätze für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld erhöht. Laut Mitteilung der Bundesregierung gab es dafür eine einfache Ursache: „Hintergrund waren die extrem steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise zu dieser Zeit.“ In diesem Jahr gab es noch eine Steigerung von 12 Prozent. 2025 müssen sich Betroffene auf eine Nullrunde einstellen. Was bedeutet das für den Alltag?
Grundsätzlich werde bei der sogenannten Fortschreibung der Regelbedarfe neben dem Preis- und Lohnniveau die Entwicklung der Inflation berücksichtigt. Für 2025 bedeutet das, dass die Regelsätze auf dem Niveau von 2024 bleiben – sprich weder weniger noch mehr Geld für Betroffene. Der Bundesrat hat der Verordnung des Bundesarbeitsministeriums bereits zugestimmt. Derweil droht das Geld für Bürgergeldzahlungen auszugehen.
Die Regelbedarfsstufen seit Einführung des Bürgergeldes:
Regelbedarfsstufen Bürgergeld | zum 01.01.2023 | zum 01.01.2024 | zum 01.01.2025 |
---|---|---|---|
Alleinstehende/Alleinerziehende (Regelbedarfstufe 1) | 502 Euro (+53 Euro) | 563 Euro (+61 Euro) | 563 Euro (+-0 Euro) |
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfstufe 2) | 451 Euro (+47 Euro) | 506 Euro (+55 Euro) | 506 Euro (+-0 Euro) |
Volljährige in Einrichtungen (Regelbedarfstufe 3) | 402 Euro (+42 Euro) | 451 Euro (+49 Euro) | 451 Euro (+-0 Euro) |
Jugendliche von 14-17 Jahre (Regelbedarfstufe 4) | 420 Euro (+44 Euro) | 471 Euro (+51 Euro) | 471 Euro (+-0 Euro) |
Kind von 6-13 Jahre (Regelbedarfstufe 5) | 348 Euro (+37 Euro) | 390 Euro (+42 Euro) | 390 Euro (+-0 Euro) |
Kind von 0-5 Jahre (Regelbedarfstufe 6) | 318 Euro (+33 Euro) | 357 Euro (+39 Euro) | 357 Euro (+-0 Euro) |
Quelle: Bundesregierung
Nullrunde beim Bürgergeld 2025: Ist die Existenz von Betroffenen bedroht?
Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld müssen im kommenden Jahr also mit der gleichen Summe auskommen, wie 2024. Aber kann die Nullrunde sich auf die Existenz einiger Betroffener auswirken?
Holger Schäfer, Wirtschaftsexperte und Senior Economist für Beschäftigung und Arbeitslosigkeit beim Institut der deutschen Wirtschaft in Köln, erklärt auf Anfrage von IPPEN.MEDIA dazu: „Da das Bürgergeld per Definition das sozio-kulturelle Existenzminimum in Deutschland abdeckt, sehe ich auch nicht, dass Betroffene in ihrer Existenz bedroht sind“.
Für die gleichbleibenden Regelsätze gibt es laut Schäfer eine einfache Erklärung: „Die Nullrunde ist Folge einer zu hohen Anhebung im letzten Jahr, weil man seinerzeit die Inflation höher einschätzte als sie letztlich war.“
Besitzschutzregelung verhindert sinkende Regelsätze für Bürgergeld
Auch die Bundesregierung erklärt: „Da die Inflation gesunken ist, müssten auch die Regelsätze sinken“. Der Fortschreibungsmechanismus für Bürgergeld und Sozialhilfe ergebe demnach rechnerisch für Alleinstehende einen Wert von 539 Euro. Das ist weniger als der Betrag von 563 Euro, der seit dem 1. Januar 2024 gilt.
Jedoch können 2025 die Beiträge nicht sinken. Das ist durch die sogenannte Besitzschutzregelung nach §28a Absatz 5 SGB XII geschützt. Die Bundesregierung erklärt: „Der einmal gewährte Betrag muss in den Folgejahren mindestens beibehalten werden.“
Verfassung gewährt Grundrecht auf Existenzminimum – so werden die Regelbedarfe errechnet
Grundsätzlich regelt die Verfassung, dass Menschen ein Grundrecht auf ein würdiges Existenzminimum haben. Die Bundesregierung erklärt: „Wer in eine Notlage gerät und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, hat deshalb Anspruch auf staatliche Unterstützungsleistungen.“
Für die Errechnung der Regelbedarfe dienen die Auswertungen des Statistischen Bundesamt. Der Wert orientiert sich anhand des sogenannten Mischindexes – also zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung. Diese Berechnung ist per Gesetz vorgeschrieben.
Grundlage für das Bürgergeld, das Mehrkosten in Höhe von 351 Millionen verursacht, ist eine Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS), die alle fünf Jahre durchgeführt werde. „Die aktuelle Anpassung der Regelbedarfe bezieht sich auf die Ergebnisse der Stichprobe von 2018“, so die Bundesregierung. Zwar fand auch eine EVS im vergangenen Jahr statt, die Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor. (bk)
Rubriklistenbild: © Jens Kalaene/dpa