Stress für Stubenhocker: Warum es zwischen Eltern und Kindern zu Problemen im eigenen Haus kommen kann

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Wenn erwachsene Kinder weiterhin bei ihren Eltern wohnen, können daraus Schwierigkeiten entstehen © HighwayStarz

Wenn erwachsene Kinder weiterhin bei ihren Eltern wohnen, können daraus Schwierigkeiten entstehen. Nicht nur emotional, sondern auch rechtlich. Etwa, wenn es zum Streit zwischen Eltern und Kindern kommt. Die Hintergründe erklärt ein Fachanwalt.

München - „Leben Kinder auch als Erwachsene noch bei ihren Eltern, können daraus Erbstreitigkeiten entstehen“, sagt Fachanwalt Wolfgang Böh. „In meiner Rechtspraxis stoße ich immer wieder auf vergleichbare Konstellationen, die Folgendes gemeinsam haben: Die Eltern leben in ihrem werthaltigen Familienheim, das einen Hauptvermögenswert für die zukünftige Erbschaft bildet. Oder es gibt mehrere Kinder und ein Kind lebt noch bzw. wieder bei den Eltern.“

Warum es zwischen Eltern und Kindern problematisch werden kann

Dies können mehrere Gründe haben: Entweder das Kind ist nie ausgezogen. Das Kind ist nach einer gescheiterten Beziehung in den sicheren Hafen des Elternhauses zurückgekehrt. Oder drittens: Das Kind wird aktiv von den Eltern zurückgeholt, beispielsweise um in gesundheitlichen Belangen zu helfen, im landwirtschaftlichen Betrieb oder weil die Eltern einen Ansprechpartner benötigen.

Probleme für den Erbfall im Elternhaus

Hieraus entwickelt sich Böh zufolge eine Problemlage, die im Erbfall fast immer zum Streit führe, und zwar deshalb, weil die Interessenlagen unterschiedlich und gegensätzlich sind. „Das gilt für die beteiligten drei Gruppen der Eltern, des erwachsenen Kindes im Elternhaus und der anderen Kinder außer Haus. Manchmal ist sogar die Interessenlage der beiden Elternteile gegenläufig“, erklärt der Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht.

Im Einzelnen gehe es dabei häufig um folgende Themen:

Der Wohnvorteil des Kindes im Elternhaus, wenn es zum Beispiel keine oder keine adäquate Miete zahlt sowie die Abhängigkeit des Kindes vom Elternhaus, wenn dort der Lebensmittelpunkt ist, verknüpft mit dem Wunsch, das Elternhaus im Erbfall zu übernehmen.

Der Nähe-Vorteil des Kindes im Elternhaus mit der Möglichkeit, die Eltern zu beeinflussen, bis hin zu einer Vollmachterteilung oder sogar eines günstigen Testaments.

Der Aufwand des Kindes für die Betreuung, Pflege und Versorgung der Eltern, manchmal verknüpft mit der Notwendigkeit, die eigene Berufstätigkeit zu reduzieren.

Der Aufwand des Kindes für Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen am Elternhaus durch Eigenleistung bzw. im Rahmen der Bezahlung von Rechnungen.

Böh sagt: „Ich empfehle in solchen Konstellationen immer eine frühzeitige vertragliche Gestaltung, damit alle Themen gerecht für die Eltern und alle Kinder geregelt sind.“

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