Genehmigung verloren: Keine Chance auf Baurecht für Villa in Berg
Für eine Villa oberhalb von Leoni, die durch Bauarbeiten an Dach und Fundament ihre Baugenehmigung verloren hat, gibt es keine Hoffnung. Der Gemeinderat verweigerte sein Einvernehmen für einen neuerlichen Antrag auf Baugenehmigung, weil das Gebäude im Außenbereich im Landschaftsschutzgebiet liegt.
Leoni – Der Begriff Baudrama trifft ganz gut das, was sich auf einem rund 2100 Quadratmeter großen Grundstück oberhalb von Leoni abgespielt hat. Dort stehen die Reste einer Villa mit mehr als 100 Quadratmeter Grundfläche sowie ein angefangener Anbau. Weiterbauen darf der Eigentümer nicht, weil der Bestandsschutz des Gebäudes verwirkt ist. Jetzt ist der Eigentümer mit dem vermutlich letzten Vorstoß, das Gebäude im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet erlaubt zu bekommen, auch gescheitert.
Was kann man da noch machen? Diese Frage treibt den Gemeinderat um, seit das Landratsamt im Sommer 2021 den Bau einstellte und sämtliche Versuche des Grundstückseigentümers, doch noch eine Baugenehmigung zu bekommen, fehlschlugen. Jetzt versuchte er es mit einem Antrag auf Baugenehmigung, um den Zustand der ersten Baugenehmigung von 1949 wieder herzustellen. Ohne Erfolg. Die Rechtslage ist eindeutig: kein Baurecht im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet.
„Was können wir von unserer Seite tun, um den alten Zustand wiederherzustellen?“, fragte Annatina Manninger (CSU) in der jüngsten Ratssitzung, als es um den Bauantrag ging. Bürgermeister Rupert Steigenberger wählte drastische Worte für seine Antwort. „Das ist wie ein Unfall mit Todesfolge, den können Sie nicht mehr zum Leben erwecken.“
Man möchte gar nicht darüber nachdenken, welche Werte an der Adresse Am Schroppenberg 4 vernichtet wurden. Siebenstellig ist der Betrag mit Sicherheit. Der Eigentümer der ursprünglichen Villa mit Seeblick und einer Grundfläche von 107 Quadratmetern hat im Sommer 2020 vom Landratsamt die Erlaubnis bekommen, rund 60 Quadratmeter an das Haus von 1949 anzubauen. Als er aber im Zuge der Arbeiten an der Villa den Dachstuhl abbrechen ließ und auch am Fundament arbeitete, verwirkte er den Bestandsschutz des Hauses. Baurechtlich ist es so, als hätte es nie ein Haus dort gegeben. Konsequenterweise stellte der Eigentümer einen neuen Bauantrag für das Gebäude inklusive Anbau, was das Landratsamt mit Hinweis auf Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet ablehnte. Eine Klage gegen die Ablehnung vor dem Verwaltungsgericht schlug fehl (wir berichteten). Das Gericht bestätigte, dass der Bestandsschutz erloschen ist. „Der Rechtsweg ist ausgeschöpft“, sagte Steigenberger.
In der jüngsten Ratssitzung probierte es der Bauherr mit einem Antrag auf Baugenehmigung für ein Gebäude, das ziemlich genau dem ursprünglichen Bestand entspricht. „In den Außenabmessungen, aber nicht in der inneren Aufteilung“, sagte Steigenberger. „Das Gebäude ist entkernt.“ Er interpretierte den Antrag so: Der Bauwerber bekenne sich schuldig und wolle zurück zur Ausgangslage. Doch auch das geht im Außenbereich eben nicht, auch wenn um das Grundstück herum viele weitere Villen stehen.
Baurecht könnte die Gemeinde nur schaffen, wenn sie einen Bebauungsplan aufstellt. Selbst wenn ihn der Bauwerber bezahlen würde, was Verena Machnik (Grüne) vorschlug, sei das keine Lösung, sagte der Bürgermeister. „Von diesen Anträgen haben wir eine lange Liste.“ Andreas Hlavaty (CSU) ergänzte: „Wir müssten die anderen Grundstücke auch überplanen, und dann käme eine Lawine auf uns zu, dann haben sie Blut geleckt.“ Zudem wäre das größte Gebäude ausschlaggebend für weiteres Baurecht auf den Grundstücken, wie Steigenberger anmerkte. Der Gemeinderat verweigerte dem Bauantrag sein Einvernehmen.
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