„Völlig undurchsichtig“ - Afghanistan-Flieger gelandet: 25 Mal Boarding verweigert, viele Identitäten ungeklärt
Die Ankunft des Afghanen -Flugs in Berlin setzt die Bundesregierung massiv unter Druck. Am Mittwoch um 10.02 Uhr landete das Flugzeug aus Islamabad (Pakistan) am BER in Berlin. An Bord waren insgesamt 132 Afghanen. Ursprünglich sollten 157 Personen einreisen, doch 25 Menschen wurde nach monatelangem Warten, Sicherheitsinterviews und Dokumentenchecks in letzter Minute das Boarding verweigert. Das berichtet die „Welt“. Die genauen Gründe sind bislang unklar, dem Bericht zufolge hatten die Passagiere eigentlich das „Go“, den Flieger zu boarden.
Auswahl der Personen „völlig undurchsichtig“
Von den 132 Passagieren waren laut „Bild“ nur 2 sogenannte Ortskräfte mit ihren 13 Angehörigen. Diese hatten im Rahmen des deutschen Afghanistan-Einsatzes entweder der Bundeswehr oder anderen deutschen Institutionen geholfen. Die restlichen 117 Personen kamen mit politisch umstrittenen Aufnahmeprogrammen wie dem „Schutz für besonders gefährdete Personen“ nach Deutschland.
Wer genau in dem Flugzeug saß, bleibt unklar. Ein Insider erklärte gegenüber der „Bild“, dass die Auswahl der Personen „völlig undurchsichtig“ sei und in vielen Fällen die Identität der Passagiere „zweifelhaft oder sogar vollständig ungeklärt“ erscheine. Die Auswahl der Personen erfolgt über mehr als 130 Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die berechtigt sind, Afghanen zur Aufnahme vorzuschlagen. Diese NGOs sind den deutschen Sicherheitsbehörden jedoch nicht bekannt, obwohl diese für die Sicherheitsüberprüfung zuständig sind.
Zwei Beispiele aus der Passagierliste illustrieren das Problem
Bei der Überprüfung fiel eine neunköpfige Familie auf, deren Geburtsdaten in ihren Dokumenten „von den afghanischen Behörden vollkommen willkürlich eingetragen worden waren“, bestätigte ein hochrangiger Regierungsbeamter gegenüber der „Bild“.
Ein als „Ehepaar“ angemeldetes Pärchen legte eine Heiratsurkunde vor, die sich nach eingehender Prüfung als Fälschung herausstellte. Doch das Auswärtige Amt (AA) akzeptierte stattdessen „eine chronologisch sortierte Fotosammlung“, um die eheähnliche Beziehung der beiden Personen zu belegen.
In beiden Fällen hat das Auswärtige Amt der Einreise dennoch zugestimmt.
So läuft die Auswahl der Afghanen für Deutschland ab
Generell gestaltet sich der Ablauf des Auswahlprozesses folgendermaßen: Zunächst stellt ein Afghane über das Online-Portal einer NGO einen Antrag. Diese schlägt dann die Person für das Aufnahmeprogramm vor. Danach prüft eine „zivile Koordinierungsstelle“ (die nicht mit deutschen Beamten besetzt ist, sondern auch Afghanen beschäftigt) den Antrag und gibt ein Votum ab. Dieses Votum wird an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weitergeleitet, welches die finale Entscheidung trifft. Das berichtet die „Bild“.
Im Anschluss wird der Antragsteller in die deutsche Botschaft nach Islamabad eingeladen. Dort prüft die Bundespolizei die Pässe des Antragstellers, aber nicht seine Identität. Sollte es sich um gefälschte Dokumente handeln, führt dies nicht automatisch zum Abbruch des Verfahrens.
Person eine Gefahr für die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“?
Im nächsten Schritt erfolgt ein Sicherheitsinterview durch die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und den Verfassungsschutz. In diesem Interview wird lediglich die Frage gestellt, ob die Person eine Gefahr für die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ darstellt. Die Identität des Antragstellers ist dabei nicht das Hauptthema. Auch wenn gefälschte Dokumente vorliegen, müssen sie nicht zwingend die Asylentscheidung beeinflussen. Die finale Visa-Entscheidung trifft dann ein Mitarbeiter des AA, der jedoch weder die Inhalte des Sicherheitsvotums noch den Antragsteller kennt.