Neues Wohnprojekt in Aßling: Acht soziale Wohneinheiten für verschiedene Einkommensstufen
In Aßling entstehen acht neue Wohneinheiten, die von der Ebersberger Wohnungsgenossenschaft realisiert werden. Die Wohnungen sind für verschiedene Einkommensstufen ausgelegt und werden durch staatliche Förderung unterstützt. Die Mietpreise variieren je nach Einkommen der Bewohner.
Aßling – Wohnen soll auch im Landkreis Ebersberg bezahlbar bleiben – das ist das erklärte Ziel der Ebersberger Wohnungsgenossenschaft, die soziale Wohnbauprojekte mit staatlicher Förderung umsetzt. In diesem Sinn entstehen nun in Aßling acht Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von 534,10 Quadratmetern an der Bahnhofstraße. Am gestrigen Mittwoch, 11. September, war Spatenstich, nicht ganz unpassend zum Tag der wohnungslosen Menschen.
„Wir schaffen ein Zuhause für eine Gemeinschaft, die unterschiedliche Einkommensgruppen und Lebensstile vereint“, heißt es in einer Presseerklärung der Wohnungsgenossenschaft. In Aßling entstehen demnach vier Wohnungen für einen Quadratmeter-Mietpreis von sechs Euro (Einkommensstufe 1), drei Wohnungen zu 7,50 Euro je Quadratmeter (Einkommenstufe 2) und eine Wohnung zu neun Euro den Quadratmeter (Stufe 3). Die Baumaßnahme sei einkommensorientiert gefördert durch die Regierung von Oberbayern, den Landkreis Ebersberg und die Gemeinde Aßling. Der Mietpreis ergebe sich aufgrund der Förderung und errechne sich abhängig von der Einkommenssituation der zukünftigen Bewohner.
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„Wir als Unternehmen investieren mindestens 15 % Eigenkapital in unsere Baumaßnahmen“, heißt es weiter. Zweck der Wohnungsgenossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere, sozial verantwortbare und umweltgerechte Wohnungsversorgung. Seit 1949 baut und verwaltet die Wohnungsgenossenschaft im Landkreis Ebersberg staatlich geförderten und bezahlbaren Wohnraum für Bürgerinnen und Bürgern mit geringem und mittlerem Einkommen. Die Genossenschaft zählt derzeit rund 710 Wohnungen in ihrem Bestand, mit einer Gesamtfläche von über 45 000 Quadratmetern.
Bei der Planung und Umsetzung der neuen Bauvorhaben steht die Wohnungsgenossenschaft nach eigenem Bekunden in enger Abstimmung mit dem Landratsamt sowie den Verantwortlichen aus den jeweiligen Gemeinden.
Dabei achte die Wohnungsgenossenschaft neben guter Architektur und funktionalen Grundrissen auf ihre Ziele wie Gemeinschaft, Umwelt, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit, zu denen sie sich verpflichtet habe.