Sieben typische Fehler beim Wechsel der Autoversicherung – und wie Sie sie vermeiden
Ein Wechsel der Autoversicherung kann sich lohnen, birgt aber auch Risiken. Erfahren Sie, welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.
Der November ist für Autofahrer ein Monat von großer Bedeutung, insbesondere der 30. November. An diesem Tag endet jedes Jahr die Frist für die Kündigung der aktuellen Autoversicherung. Bei erheblichen Preiserhöhungen kann ein Wechsel vorteilhaft sein. Es gibt jedoch einige Fallstricke, die Sie unbedingt vermeiden sollten.
Wechsel der Autoversicherung: Verpasste Fristen können zum Problem werden
Ein gängiger Fehler beim Wechsel der Autoversicherung ist das Nichtbeachten der Fristen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Kündigung der bestehenden Versicherung spätestens vier Wochen vor der Hauptfälligkeit des Jahresbeitrages erfolgt. In der Regel ist dies der 1. Januar, daher fällt der Stichtag für die Kündigung auf den 30. November.

Die Kündigung muss bis zu diesem Datum beim Versicherer eingegangen sein – der Poststempel spielt dabei keine Rolle. Das „Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung“ bietet ebenfalls eine Frist von vier Wochen. Wer die Fristen nicht einhält, läuft Gefahr, ein weiteres Jahr bei der alten Versicherung bleiben zu müssen.
Autoversicherung wechseln: Vermeiden Sie Formfehler
Ein weiterer häufiger Fehler beim Wechsel der Autoversicherung ist das Vergessen wichtiger Details im Kündigungsschreiben. Sie sollten immer die Gründe für die Kündigung angeben, wie zum Beispiel eine Beitragserhöhung (“Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung“). Fehlt diese Information, kann die Versicherung eine Kündigung nach dem 30. November ablehnen. Geben Sie auch Ihre Versicherungsnummer und das Kfz-Kennzeichen an.
Fehler beim Wechsel der Autoversicherung: Achten Sie auf die Frist für den Erstbeitrag
Wenn Sie sich entscheiden, die Versicherung zu wechseln, wird die neue Police erst wirksam, wenn der Erstbeitrag bezahlt wurde. In der Regel haben Sie 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins Zeit. Wenn Sie diese Frist versäumen, kann der Versicherungsschutz in Gefahr sein. Der Versicherer muss Sie jedoch in einem separaten Schreiben darüber informieren. Darüber hinaus prüft die neue Versicherung in diesem Fall, ob sie sich auf Leistungsbefreiung berufen kann. Diesen Anspruch wird sie im Zweifelsfall auch vor Gericht geltend machen.
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Wechsel der Autoversicherung: Prüfen Sie die Leistungen
Viele Autofahrer konzentrieren sich beim Vergleich der Versicherungen hauptsächlich auf einen möglichst niedrigen Preis. Sie beschäftigen sich oft nur oberflächlich mit den Leistungen. Diese können jedoch oft den Unterschied ausmachen. Im schlimmsten Fall zahlen Sie beim neuen Anbieter sogar mehr. Marderschäden und Neuwertentschädigungen sind beispielsweise wichtige Punkte, die in Ihrem Vertrag enthalten sein sollten.
Fehler beim Wechsel der Autoversicherung: Rückstufung nicht beachtet
Oft wird beim Wechsel der Autoversicherung eine mögliche Rückstufung nicht bedacht. Wenn Sie im laufenden Jahr einen Schaden hatten, ändert sich die Schadenfreiheitsklasse. Ein Wechsel der Versicherung ändert daran nichts. Dieser kann sogar teuer werden, denn die Rückstufungstabellen der Versicherer können variieren. So können Sie beim neuen Anbieter noch weiter zurückgestuft werden, als bei Ihrer aktuellen Versicherung. Die Unterschiede können dabei mehrere Stufen betragen.
Wer eine Rückstufung vermeiden möchte, kann einen Rabattschutz abschließen. Dieser kostet jedoch einen Aufpreis von etwa 15 bis 30 Prozent. Ein Wechsel sollte dann gut überlegt sein, da Sie den Schutz verlieren. Das bedeutet: Bei einem neuen Anbieter werden Sie dennoch herabgestuft, wenn im laufenden Jahr ein Schaden vorlag.
Fehler beim Wechsel der Autoversicherung: Vermeiden Sie ungenaue Angaben
Ein weiterer Fehler beim Wechsel der Autoversicherung ist das Machen ungenauer Angaben. Bei Abschluss einer neuen Autoversicherung stellen die Versicherer viele Fragen, um den Jahresbeitrag zu berechnen. Achten Sie darauf, alle geforderten Angaben korrekt und vollständig zu machen. Unvollständige oder falsche Angaben können mögliche Rabatte verhindern. Zudem droht auch Ärger mit dem Versicherer. Im Schadensfall kann dieser die entgangenen Beiträge nachfordern oder eine Vertragsstrafe verhängen.
Fehler beim Versicherungswechsel: Selbstbeteiligung nicht richtig angesetzt
Wer sparen möchte, kann dies über die Selbstbeteiligung tun. Diese senkt die Kasko-Prämien. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann innerhalb bestimmter Stufen ausgewählt werden. Üblicherweise sind es 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko.