Klimaaktivisten legen Flughäfen lahm: Was Reisende wissen sollten

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Der Urlaub steht an, die Koffer sind gepackt, die Anreise zum Flughafen steht bevor. Doch Klimaaktivisten blockieren Flughäfen. Was Sie beachten müssen.

Die Vorfreude ist riesig, die langen Sommerferien stehen an und viele Menschen zieht es in die Ferne. Das Transportmittel der Wahl ist dabei manchmal das Flugzeug. In den vergangenen Tagen wurde das Reisen allerdings erschwert. Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ blockierten am Mittwoch, 24. Juli, und Donnerstag, 25. Juli, die Flughäfen in Köln-Bonn und Frankfurt. Der Flughafenbetreiber Fraport teilt auf seiner Webseite mit, dass es „bislang zu rund 140 Flugannullierungen“ (Stand: 25. Juli, 9:13 Uhr) kam. Seit 7:50 Uhr sind in Frankfurt wieder alle Start- und Landebahnen in Betrieb. Mit weiteren Verzögerungen im Betriebsablauf sei zu rechnen. Doch was müssen Reisende beachten?

Welche Rechte haben Reisende, wenn Proteste den Flughafen lahmlegen?

Ein Polizeiwagen am Flughafen am Rollfeld.
Blockaden von Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ legten kürzlich den Betrieb von Flughäfen in Köln und Frankfurt kurzzeitig auf Eis. (Archivbild) © Daniel Kubirski/Imago

Die Urlaubstage sind rar und Reisen belasten den Geldbeutel – wenn man dann nicht, wie geplant, in die Ferien starten kann, ist Ärger vorprogrammiert. „Bei den Protesten der Klimaaktivisten der ‚Letzten Generation‘ an den Flughäfen handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um einen außergewöhnlichen Umstand, da die Fluggesellschaften daraus entstehende Flugausfälle nicht selbst verschuldet haben“, sagt Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright, in einer Pressemitteilung. Dennoch bleiben die Rechte gemäß der Fluggastrechteverordnung bestehen.

Haben Sie mehr als zwei Stunden Verspätung, haben Sie ein Recht auf eine kostenlose Mahlzeit und ein Getränk am Flughafen, informiert Rp-online.de und verweist auf die Rechte nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung.

Bei Verspätungen: Recht auf Ersatzverbindung?

Bei Kurzstreckenflügen mit einer Verspätung von zwei Stunden, bei Mittelstreckenflügen (+ drei Stunden) und bei Fernzielen (+ vier Stunden) muss die Fluggesellschaft den Reisenden eine alternative Beförderung „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ anbieten.

Ist Ihr Flug annulliert worden, haben Sie als Reisende die Option, die Tickets rückerstattet zu bekommen oder anzugeben, dass Sie Ihr Reiseziel noch erreichen wollen, so Flightright.de. Dies müssen Sie der Airline mitteilen. Wählen Sie die Rückerstattung, muss die Airline Ihnen das Geld innerhalb von sieben Tagen erstatten. Wollen Sie Ihr Ziel erreichen, muss die Ersatzbeförderung schnellstmöglich mit der Airline oder anderen Fluggesellschaften stattfinden.

Entschädigung bei Annullierung?

Erfolgt die Annullierung kurzfristig, besteht in der Regel ein Anspruch auf Entschädigung „von 250 bis 600 Euro, abhängig von der Entfernung der Flugstrecke“, berichtet Flightright.de. Eine Entschädigung von bis zu 600 Euro sei ebenfalls möglich, wenn der eigene Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am geplanten Ziel ankommt. Davon können sich Airlines aber befreien, wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt und „sämtliche zumutbare Maßnahmen“ getroffen wurden.

Die Blockade durch Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ könne als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden. Auch der kürzliche IT-Ausfall könne als höhere Gewalt gelten.

„Neben dem Anspruch auf wahlweise Ticketrückerstattung oder Ersatzbeförderung gegenüber der jeweiligen Fluggesellschaft besteht voraussichtlich kein Anspruch gegen den Flughafen. Denn der Flughafen dürfte nur in äußerster Missachtung der Sicherheitsvorschriften haften, was regelmäßig nicht zu erwarten ist“, ordnet Brosche von Flightright die Möglichkeiten für Reisende ein.

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Was gilt bei einer Pauschalreise?

Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, ist der Reiseveranstalter Ihre erste Anlaufstelle. Denn dieser ist verantwortlich, dass bei Ihrer Reise alles klappt. Gegebenenfalls sorgt ein verspäteter Flug dafür, dass Sie „Geld vom Reiseveranstalter“ zurückbekommen, sagt ARD-Rechtsexperte Michael-Matthias Nordhardt bei WDR.de (Stand: 24.7.2024, 11:13 Uhr). Fällt die Pauschalreise komplett aus, könnten Ansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bestehen.

Was können Flugreisende beachten?

Haben Sie eine Reise geplant, können Sie folgende Schritte beachten:

  • Information: Schauen Sie sich vorab die derzeitige Situation am Flughafen an. Informieren können Sie sich auf Webseiten des Flughafenbetreibers und der Bundespolizei, rät die Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart in einer Pressemitteilung.
  • Meldungen: Haben Sie auch die aktuellen Meldungen von Ihrer Airline oder des Reiseveranstalters im Blick. Einige Anbieter haben Apps, die Sie bei Neuigkeiten und Änderungen automatisch informieren.

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