Heizkosten für 2023 auf Rekordniveau – Das kommt jetzt auf die Mieter zu

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Die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023 wird viele Menschen finanziell schmerzen. Expertendaten gehen von Zahlen auf einem Rekordniveau aus.

Ist die Energiekrise überwunden oder nicht? Darüber diskutieren Experten seit längerer Zeit, es gibt Anzeichen dafür und dagegen. In den nächsten Monaten jedoch müssen die Deutschen wohl noch einmal kräftig schlucken. Dann nämlich, wenn die Heizkostenabrechnung im Briefkasten landet. Noch bis zum 31. Dezember 2024 bekommen Mieter die Abrechnung für das Jahr 2023 zugeschickt, wenn es nicht bereits passiert ist. Und die Rechnung könnte es durchaus in sich haben, erklären Experten.

Heizkosten 2023 trotz Preisbremsen für Gas und Fernwärme gestiegen

Denn wie der Energiedienstleister Ista betont, wird die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023 für viele Haushalte so hoch ausfallen, wie niemals zuvor. Demnach seien die Kosten für Fernwärme im Vergleich zu 2022 um sieben Prozent, für Heizöl um 34 Prozent und für Erdgas sogar um 44 Prozent gestiegen. Die Zahlen basieren auf den Daten von rund 800.000 ausgewerteten Heizkostenabrechnungen. Und das trotz der im Jahr 2023 geltenden Preisbremsen für Gas und Fernwärme.

Heizung und Gas Thermostat an Heizung und Gasflamme als Symbolbild für Energie- und Nebenkosten mit Euro Geldscheinen
Heizkosten können den Geldbeutel ordentlich belasten – auch für das Jahr 2023 scheint das der Fall zu sein. (Symbolbild) © Wolfilser/IMAGO

Um einzuschätzen, um welche Kosten es sich handelt, hat Ista eine Beispielrechnung aufgestellt – für eine Wohnung, die 70 Quadratmeter misst. Dabei stiegen die Heizkosten bei Fernwärme durchschnittlich um zwei Prozent auf 792 Euro. Erdgas stieg um 37 Prozent auf 817 Euro, Heizöl um 30 Prozent auf 1.095 Euro.

Erhalten Sie Ihre Heizkostenabrechnung, lohnt es sich definitiv, diese genauestens zu überprüfen. Denn Fehler sind dabei keine Seltenheit. Die Verbraucherzentrale rät dazu, folgende Punkte zu begutachten:

  • Vorauszahlungen: Die meisten Menschen zahlen bereits über das Jahr verteilt mit den Nebenkosten im Voraus für ihre Heizkosten. Die Jahresabrechnung dient oftmals lediglich dazu, festzustellen, wie viel Geld Sie nachzahlen oder zurückbekommen müssen. Deshalb müssen Sie kontrollieren, ob die Vorauszahlungen dabei beachtet wurden.
  • Leerstand: Wenn Wohneinheiten im Abrechnungszeitraum leer stehen, dürfen Vermieter die dafür entstehenden Energiekosten nicht auf andere Mieter umwälzen. Überprüfen Sie deshalb, für wie viele Quadratmeter die Energiekosten berechnet wurden.
  • Vergleichswerte: Um die Ablesewerte gut vergleichen zu können, sollten Sie die Heizkostenabrechnungen der Vorjahre mit der aktuellen vergleichen. Wenn trotz gleichbleibender Nutzung die Kosten enorm steigen, lohnt es sich, einen Experten um Rat zu fragen.

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