Illegale Bilder in der Erotik-Sammlung: 43-Jähriger muss hohe Geldstrafe zahlen
Das Sammelsurium erotischer Darstellungen auf seiner Festplatte war groß. Letztlich aber waren es sieben illegale Bilder in diesem Dateien-Konvolut, die einem 43-jährigen Landkreisbürger zum Verhängnis wurden. Der Mann wurde am Amtsgericht Miesbach zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.
Miesbach – Wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte saß jetzt ein Mann aus dem nördlichen Landkreis Miesbach (43) auf der Anklagebank des Amtsgerichts Miesbach. Konkret handelte es sich laut Staatsanwaltschaft um sieben Bilder, die der Mann auf einer externen Festplatte gespeichert haben soll. Der Angeklagte schwieg, auf Anraten seines Anwalts, zu den Vorwürfen.
Der Verteidiger verwies zu Verhandlungsbeginn darauf, dass auf den Speichermedien seines Mandanten neben den inkriminierten Dateien auch legale Pornografie in ungleich größerem Umfang abgespeichert gewesen sei. Den sieben Bildern in der Anklage stünden einige tausend Bilder mit legalen Darstellungen gegenüber. Angesichts dieses Verhältnisses stellte er die Frage in den Raum, ob hier wirklich ein Vorsatz seines Mandanten zu erkennen sei.
Insgesamt drei Berichte einer amerikanischen Organisation, die das Internet auf illegale Inhalte hin durchsucht, seien den deutschen Behörden zugeleitet worden, berichtete einer der Ermittler. Im Zuge einer Hausdurchsuchung habe man dann einschlägiges Material auf den Festplatten sichergestellt, das in mehreren Dateiordnern mit Unterverzeichnissen abgespeichert worden war. Auf dem Handy des 43-Jährigen hätten sich keine verdächtigen Inhalte ausmachen lassen, sein Laptop habe nicht ausgewertet werden können.
Das bestätigte ein Sachverständiger. Der Rechner sei „sehr gut verschlüsselt“ gewesen. Die übrige Auswertung habe vorwiegend legale Pornografie zutage gefördert. Der Gutachter sprach von 2000 Videos und 5000 Bildern. Daneben hätten sich aber etwa 50 verdächtige Bilddateien auf den Festplatten befunden. Er sei ohnehin gut weggekommen, hielt Richter Walter Leitner dem Angeklagten vor Augen. Denn einige frühere Fälle seien von der Staatsanwaltschaft bereits eingestellt worden.
Die Staatsanwältin sah die Schuld des Angeklagten als erwiesen an. Da der Mann aber bisher keine Vorstrafen hatte, hielt sie eine Freiheitsstrafe „ausnahmsweise“ noch für umgänglich und forderte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro.
Gänzlich anders argumentierte der Verteidiger. Es handle sich um einen „exemplarischen Fall von Beifang“, was man aus an dem Mengenverhältnis von illegalen und legalen Inhalten ersehen könne. Der Mann habe wohl ganze Ordner mit etlichen Dateien von Erotik-Plattformen heruntergeladen, ohne die Inhalte im Einzelnen zu kennen. Auch handle es sich großenteils um Collagen, die möglicherweise nur einzelne illegale Elemente enthielten, die in einer Vorschau nicht zu erkennen seien. Anhaltspunkte für pädophile Neigungen gebe es bei ihm nicht, auch keine Verbindungen zu entsprechenden Milieus. Daher sei er freizusprechen.
„Mir tut das alles sehr leid“, erklärte der sichtlich bedrückte Angeklagte bei Gelegenheit des letzten Wortes, obwohl ihm der Anwalt zuvor halblaut zugezischt hatte, er solle schweigen. Nach nochmaligem Zischen des Verteidigers schob er nach: „Ich bin unschuldig.“
Leitner sprach den 43-Jährigen dennoch schuldig und verhängte 120 Tagessätze zu 60 Euro. Der Angeklagte sei zwar sicher nicht der „typische Kinderpornograf“, erklärte der Richter. Dennoch müsse man bei solch unüberschaubaren Mengen an legaler Erotik, wie dieser sie gehortet habe, ebenfalls vorsichtig sein: „Wenn da etwas Illegales dabei ist, hat man es eben auf dem Rechner und muss sich dafür verantworten.“
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