Am Ismaninger Speichersee bei Pliening wurde Vogelgrippe nachgewiesen. Das Landratsamt reagiert mit einer Aufstallpflicht und Hygieneregeln für Geflügelhalter.
Pliening – Im nördlichen Landkreis Ebersberg sind die ersten Fälle von Aviärer Influenza (auch „Geflügelpest“ oder „Vogelgrippe“ genannt) nachgewiesen worden. Das Veterinäramt hat mithilfe des THW Markt Schwaben Ende Oktober insgesamt 99 Vögel tot aus den südlichen Gewässern und im Westteil am Mitteldamm des Ismaninger Speichersees geborgen. Einige der insge-samt acht beprobten Vögel trugen laut Bayerischem Gesundheitsamt (LGL) das H5N1-Virus in sich. Bei mindestens zwei toten Vögeln.
Vogelgrippe bei Pliening: Speichersee gesperrt – Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter
Vorsorglich hat das Landratsamt am 7. November den Mitteldamm am Speichersee für Fahrzeuge und Spaziergänger sperren lassen. Damit soll verhindert werden, dass das Virus von dort an andere Orte ver-schleppt wird. Generell wird aus diesem Grund darum gebeten, den Speichersee für Spaziergänge zu meiden.
Weiterhin ist das Veterinäramt mit den großen Geflügelhaltern rund um den Speichersee in Kontakt. Betroffen von der Erkrankung sind dieses Jahr in erster Linie Schwäne und Gänse, welche auch gehäuft daran versterben.
In Absprache mit den Landkreisen München-Land und Erding wird daher seit dem 10. November eine Aufstallpflicht in einem Fünf-Kilometer-Radius rund um den Speichersee erlassen. Betroffen davon sind im Gemeindegebiet Pliening 36 Geflügelbesitzer; diese halten zwischen zwei und 11.000 Tiere. Geflügelbesitzer im gesamten Landkreis sind aufgerufen, die üblichen Biosicherheitsmaßnahmen sehr sorgfäl-tig anzuwenden. Hierzu zählt besonders, dass:
- Geflügelbestände nicht von betriebsfremden Personen betreten werden
- Geflügelbestände nicht von betriebsfremden Personen betreten werden
- das Betreten der Haltungen nur mit betriebseigener Kleidung unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen erfolgt
- Nutzgeflügel aus der Haltung nicht entweichen kann
- Futter und Einstreu wildvogelsicher gelagert werden
- Wildgeflügel nicht gefüttert wird
- eine konsequente Schadnagerbekämpfung erfolgt
Wichtige Fragen und Antworten rund um die Vogelgrippe
Ist das Virus für Menschen gefährlich?
In der Regel nicht: Es handelt sich bei dieser Erkrankung zwar um eine Zoonose, was bedeutet, dass der Erreger auf den Menschen übertragen werden kann. Das allerdings passiert sehr selten. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung ist weltweit nicht belegt. Wer in Kontakt mit infiziertem Geflügel kam, sollte auf Symptome wie Bindehautentzündungen beziehungsweise Atemwegsbeschwerden achten und bei entsprechenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Gibt es eine Impfung?
Jein: In Europa ist zwar ein Impfstoff zugelassen; allerdings kommt er nur für beruflich exponiertes Personal in Speziallaboratorien/Forschungseinrichtungen im Rahmen des Arbeitsschutzes zum Einsatz. Für Geflügelhal-ter und Personen mit ähnlich intensivem Kontakt zu Geflügel/Wildvögeln empfiehlt die Ständige Impfkommission die normale, saisonale Grippe-schutzimpfung. Für alle anderen Menschen ist eine Impfung gegen Vogelgrippe nicht vorgesehen.
Kann man noch bedenkenlos Geflügel und Eier essen?
Ja: Tritt Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb auf, werden alle Tiere getötet und Fleisch/Eier entsorgt, sodass diese nicht in die Lebensmittelkette gelangen. Zudem ist das H5N1-Virus empfindlich gegenüber hohen Temperaturen und Geflügel sollte ohnehin nur verzehrt werden, wenn es vorher gut durcherhitzt wurde.
Verhalten beim Auffinden toter Vögel
Wer einen kranken oder toten Vogel findet, sollte ihn auf keinen Fall berühren oder gar mitnehmen, sondern das Tier möglichst weiträumig umge-hen. Auch Hunde sind unbedingt von den betroffenen Vögeln fernzuhalten. Bitte informieren Sie das Veterinäramt per E-Mail (veterinaeramt@lra-ebe.de) mit dem genauen Standort und einer Kontaktmöglichkeit. Tote Vögel am Speichersee müssen nicht mehr gemeldet werden, da dort die Lage bereits bekannt ist.
Wie gefährdet ist mein Haustier?
Nicht stark: Haustiere können sich in seltenen Fällen mit der Vogelgrippe anstecken, sind aber meist nicht betroffen. Pfoten und Fell von Hunden, die beim Spaziergang Kontakt mit einem toten Wildvogel hatten, sollten zu Hause gereinigt werden. Es geht auch hier hauptsächlich darum, das Virus nicht weiter zu verbreiten. Katzenbesitzer müssen keine Panik bekom-men, wenn ihr Stubentiger einen toten Vogel heimbringt – Singvögel sind für die Vogelgrippe kaum empfänglich.
Zusammenfassend besteht für Menschen und Haustiere nur eine sehr geringe Gefahr, sich mit der Vogelgrippe zu infizieren. Jeder Bürger kann aber mithelfen, damit sich das Virus nicht weiterverbreitet und so die Geflügelbestände im Landkreis schützen. Denn wie bereits bekannt: Bei auch nur einem auftretenden Fall von Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb müssen alle Tiere getötet werden.
Informationen gibt es auf der Homepage des Landratsamts unter der Rubrik „Aktuelles“ oder beim LGL unter: www.lgl.bayern.de.
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