Magerl bei BI Attaching: Zwei kleine Fünkchen Hoffnung bleiben Startbahngegnern noch

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Die geplante dritte Bahn am Flughafen München sorgt weiter in der Region Freising für Zündstoff. Christian Magerl (Aufgemuckt) berichtete bei der BI Attaching über das weitere Vorgehen.

Ein Flugzeug hebt am Flughafen München ab.
Noch immer bewegt die geplante 3. Startbahn am Flughafen München die Gemüter in der Region (Symbolbild). © dpa/Armin Weigel

Freising – Zwei kleine Fünkchen Hoffnung bleiben den Startbahngegnern noch: Aufgemuckt-Sprecher Christian Magerl hat sie bei der Versammlung der BI Attaching dargelegt. Klar ist: Der Kampf geht weiter. Nachdem die Startbahngegner mit ihrer Klage gegen das von der FMG angestrebte sogenannte „ewige Baurecht“ vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) gescheitert sind (wir haben mehrfach berichtet), hatten Bund Naturschutz, Stadt und Landkreis sowie Privatbetroffene gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Das Verfahren laufe noch, ein Entscheidungstermin sei noch nicht bekannt, sagte Magerl.

Juristische Hintertür?

Größer mag die Hoffnung auf das endgültige Aus für die 3. Startbahn aufgrund eines anderen juristischen Tatbestands sein, den Magerl aus den Bemerkungen des VGH zum Urteil für das „ewige Baurecht“ herausfilterte: Die fehlende Frist für den Bau der Startbahn, die durch das VGH-Urteil bestätigt worden war, „bedeutet allerdings nicht, dass eine Fertigstellung des Vorhabens unbegrenzt möglich und dem Vorhabenträger ein ,Baurecht auf Ewigkeit‘ eingeräumt ist, wie die Kläger befürchten“, schreibt das VGH: „Planbetroffene haben, wenn ein Vorhaben, mit dessen Durchführung begonnen wurde, endgültig aufgegeben wird, einen Anspruch auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Dabei kann sich die endgültige Aufgabe des Vorhabens unabhängig von der Willensbildung beim Vorhabenträger und sogar entgegen seiner Beteuerungen – auch aus objektiven Umständen ergeben.“

Außerdem seien die Kläger „vor einer übermäßig langen Geltungsdauer des Planfeststellungsbeschlusses durch die Rechtsinstitute der Funktionslosigkeit und der Verwirkung vor Missbrauch hinreichend geschützt“, so der VGH. Heißt: Wenn es objektive Gründe gebe, ein Projekt nicht mehr zu realisieren und es keine Funktion mehr erfülle, hätten Planbetroffene Anspruch darauf, dass die Pläne eingestampft werden – auch gegen den Willen des Vorhabenträgers.

Dass es solche objektiven Gründe und mangelnde Funktion der Bahn gebe, machten laut Magerl Zahlen deutlich: Laut Bedarfsprognose von 2010, die die Firma Intraplan für die FMG erstellt hatte, waren für 2025 590 000 Flugbewegungen im Moos prognostiziert worden. In der Realität waren es 337 450. Magerl: „Selten war eine Prognose so falsch wie diese.“ Und noch etwas lasse stark vermuten, dass sich der Airport nicht so entwickeln werde wie gedacht. Denn in einer ebenfalls von Intraplan erstellten Prognose zum Passagieraufkommen am Frankfurter Flughafen bis 2033 sei festgeschrieben, dass nach Plänen der Lufthansa „FRA seine Position als primärer Hub-Standort auch im Vergleich zu MUC festigen“ werde. Außerdem: Die Lufthansa plane einen sukzessiven Ausbau des Flugangebots ab Frankfurt.

Wien als Vorreiter

Dass es auch anders gehe, so Magerl, dafür gebe es ein Vorbild: Laut Pressemitteilung vom 25. November 2025 habe „nach eingehender Analyse aller relevanten Entscheidungsfaktoren der Vorstand der Flughafen Wien AG heute beschlossen, das geplante Projekt 3. Piste nicht weiter zu verfolgen“. Anders die FMG: Laut Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 7. Dezember 2023 berücksichtigt man zwar die Aussage von Ministerpräsident Söder, während seiner Amtszeit die 3. Bahn nicht zu bauen, kalkuliert aber in der Tabelle mit den jährlichen Investitionsvolumen für die 3. Startbahn ganz eindeutig für die Jahre ab 2028: 2029 rund 30 Millionen, 2030 schon 59 Millionen und ab 2031 bis 2025 dann zwischen 128 und 347 Millionen Euro pro Jahr. Insgesamt sind 2,5 Milliarden Euro vorgesehen, mit einer Inbetriebnahme rechnet die FMG im Jahr 2035.