Streit wegen Rechnung von Klosterbrauerei: Veranstalter und Geschäftsführer einigen sich

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Der Veranstalter bemängelte einiges. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Ein Münchner Veranstalter stand jüngst wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Wolfratshausen. Der Grund: Er hatte eine Rechnung der Klosterbrauerei Reutberg nicht beglichen. Die Parteien einigten sich vor Gericht.

Sachsenkam/München/Wolfratshausen – Für ein Maifest in München hat er bei der Klosterbrauerei Reutberg Getränke und Schankwerkzeug geordert, die Rechnung über 2474 Euro aber nicht bezahlt: Mit diesem Vorwurf sah sich ein 36-jähriger Münchner konfrontiert. Der Mann musste sich wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten, weil er gegen den Strafbefehl, der aufgrund der nicht bezahlten Rechnungen gegen ihn erlassen worden war, Einspruch eingelegt hatte.

Veranstalter legt Einspruch gegen den Strafbefehl ein

Vor Gericht brachten der Angeklagte und sein Anwalt allerhand Argumente vor, warum er die Zahlung schuldig geblieben war. Sein Mandant habe nie eine Rechnung erhalten und bis zum heutigen Tag auch keine Mahnungen bekommen, erklärte der Verteidiger. Zudem seien „teilweise Sachen falsch geliefert und bemängelt worden“. Der gelieferte Kühlwagen sei so überdimensioniert gewesen, dass er den Toilettenstandort verdrängt habe, die zwei Schankwagen seien verdreckt gewesen und hätten nach Kuhstall gestunken, ergänzte der Beschuldigte. „Die musste ich sechs Stunden lang reinigen.“

Gerichtsverhandlung wegen unbezahlter Rechnungen

„Wir haben alles zum Platz gebracht und haben’s hingestellt, wo die wollten“, erklärte der Geschäftsführer der Brauerei als Zeuge vor Gericht. Damals, Ende April vorigen Jahres, sei vor Ort auch nichts beanstandet worden. „Als es ans Zahlen ging, war der Herr nicht mehr erreichbar.“ Auch ein hinzugezogener Rechtsanwalt habe dem Beschuldigten lediglich beim ersten Telefonat „den Sachverhalt erklären“ können. Weitere Anrufe seien von dem Münchner nicht mehr angenommen worden.

Richter Berger unterbreitet Lösungsvorschlag

„Wenn er etwas beanstandet hätte, wenn wir damals geredet hätten, hätten wir im Preis vielleicht einen Schankwagen nachgelassen“, erklärte der Geschädigte auf Fragen des Gerichts. Richter Helmut Berger unterbreitete daraufhin einen Vorschlag, wie das Verfahren ohne Urteil beendet werden könne: Der Angeklagte zahlt einen Betrag von 2224 Euro (Rechnungsbetrag abzüglich 250 Euro für einen Schankwagen) binnen eines Monats an die Brauerei. Im Gegenzug wird das Verfahren eingestellt. Nach kurzer Besprechung mit seinem Anwalt erklärte sich der Angeklagte mit diesem Weg einverstanden.

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