Luxus-Kreuzfahrt für 18.000 Euro: Rentner ziehen bitteres Fazit
Rosemary und John K., ein Rentnerpaar aus Atlanta, planten eine luxuriöse Flusskreuzfahrt durch Europa. Der 15-tägige Urlaub sollte 22.000 Dollar (etwa 18.000 Euro) kosten und nach einer schweren Gesundheitskrise eine feierliche Rückkehr zum Reisen sein. Alles war bis ins Detail arrangiert, doch es kam anders als gedacht.
Von Anfang an war die Reise von Problemen überschattet. Schwüle Kabinen, Ausfälle der technischen Ausstattung und andere Frustrationen häuften sich, sodass sich die Rentner, wie viele Mitreisende auch, krank und elend fühlten. „Es gab kein Entkommen. Es war elend“, sagte John K. gegenüber „Channel 2“. „Ich ging den Flur auf und ab, und man hörte nur, wie die Leute in einem Zimmer nach dem anderen husteten.“

Rentnerpaar macht 18.000-Euro-Flusskreuzfahrt: „Wir sind sehr, sehr enttäuscht“
Nachdem die Reise zu Ende war, wurde sowohl bei John als auch bei Rosemary eine Bronchitis diagnostiziert. Nach einer Beschwerde an die Unternehmensleitung erhielt das Rentnerpaar eine Gutschrift über 1000 Dollar (860 Euro) für eine weitere Kreuzfahrt. „Wir sind sehr, sehr enttäuscht“, so John K. Nun wollen die beiden jedoch klagen.
Ein Experte von „Channel 2“, sagte, dies sei eine bekannte Geschichte: Während Kreuzfahrtgesellschaften das Geld der Passagiere schnell einnehmen, sind sie weit weniger bereit, es zurückzugeben, wenn die Reisen nicht den Versprechungen entsprechen.
Krank während Pauschalreise - dies gilt in Deutschland
Im Urlaub krank zu werden, ist besonders ärgerlich. Oft haben Urlauber dann Anspruch auf Schadensersatz gegen ihren Reiseveranstalter. Dies gilt auch bei Erkrankungen aufgrund hygienischer Mängel.
Das Reiserecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gilt für Pauschalreisen. Es lässt Reiseveranstalter für Reisemängel haften. Oft machen Urlauber einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises geltend.
Neben einer Minderung des Reisepreises oder der Kündigung des Reisevertrags kommt gemäß § 651i BGB allerdings auch ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen oder wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Betracht.