Stadt Landsberg sichert sich das Vorkaufsrecht für Rewe-Grundstück an der Saarburgstraße

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Die Stadt strebt den Kauf eines Grundstücks an der Saarburgstraße an, um den dortigen Feuerwehrstandort (siehe Foto) zu optimieren. Damit könnte eine zusätzliche Feuerwache im Osten der Stadt überflüssig werden. © FFW LL

Die Stadt strebt den Kauf eines Grundstücks an der Saarburgstraße an, um den dortigen Feuerwehrstandort zu optimieren. Damit könnte eine zusätzliche Feuerwache im Osten der Stadt überflüssig werden

Landsberg - Konkret geht es um das Nachbargrundstück, auf dem ein Rewe-Supermarkt ansässig ist. Die über 5.700 Quadratmeter große Fläche befindet sich in Privateigentum. Wie in der jüngsten Stadtratssitzung zu erfahren war, gibt es aktuell Überlegungen, den Markt abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. In diesen soll wieder ein Nahversorger für die umliegende Wohnbebauung einziehen. Darüber hinaus sollen in einer mehrgeschossigen Überbauung zusätzliche Wohn- und Nutzflächen geschaffen werden.

Stadt Landsberg sichert sich Vorkaufsrecht für Rewe-Grundstück - Dienstwohnungen für Feuerwehrangehörige geplant

Dafür müsste der für das Gebiet geltende Bebauungsplan geändert werden. In diesem Zusammenhang soll der Feuerwehr-Standort „langfristig gesichert und ein erforderlicher Ausbau im Hinblick auf eine stetig wachsende Stadt ermöglicht werden“, wie es in der Sitzungsvorlage hieß.

In das Feuerwehrhaus könnten Büro-Arbeitsplätze und Werkstätten integriert werden, das Rewe-Areal mit Wohnungen – unter anderem Dienstwohnungen für Feuerwehrangehörige – nachverdichtet werden. Die Überlegung dahinter: Wenn mehr Aktive im Bereich des Feuerwehrhauses arbeiten und wohnen, sind sie bei einer Alarmierung schneller vor Ort.

Um sich im Falle eines Verkaufs des Rewe-Grundstücks den Zugriff zu sichern, beschloss der Stadtrat eine Vorkaufsrechtsatzung für das Gelände. Diese Möglichkeit sieht das Baugesetzbuch (BauGB) vor, wenn die fragliche Fläche für eine Gemeinbedarfseinrichtung – in diesem Falle die Feuerwehr – genutzt werden soll.

Ziel sei es, immer so viele Feuerwehrleute vor Ort zu haben, dass ein Fahrzeug mit sechsköpfiger Besatzung jederzeit ausrücken könne, erklärte Ordnungsamts-Chef Ernst Müller. Die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist von zehn Minuten könnte dann für das gesamte Stadtgebiet eingehalten werden. „Dann ist vielleicht eine Feuerwache Ost nicht mehr nötig.“

Dass mit dem Erlass der Vorkaufsrechtssatzung „die Interessenlage des Grundstückeigentümers nachteilig betroffen ist“, sei der Stadt bewusst, heißt es in der Begründung. Das Privatinteresse des Eigentümers müsse in diesem Fall jedoch gegenüber dem öffentlichen Interesse zurückstehen.

Im Stadtrat gab es keine Gegenstimme. „Eine absolut vernünftige Sache“, so Dieter Völkel (SPD).

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