Rätselhafte Verkehrsschilder: Was bedeutet das weiße Fahrrad auf grünem Grund ?
Verkehrsschilder in Deutschland werden immer vielfältiger. Einige Zeichen sorgen aber für Verwirrung. Was steckt zum Beispiel hinter dem weißen Fahrradsymbol?
Im Dschungel der deutschen Verkehrsschilder den Überblick zu behalten, ist keine einfache Aufgabe. Ständig kommen neue Schilder hinzu, wie etwa eines, das das Überholen von Fahrrädern untersagt. Kein Wunder also, dass viele Verkehrsteilnehmer ins Grübeln geraten – hätten Sie gewusst, wofür ein weißes Fahrrad auf weißer Straße und grünem Hintergrund steht?
Dieses Symbol gehört zum Zeichen 350.1, das im April 2020 in die Straßenverkehrsordnung (StVO) und damit das Verkehrsrecht aufgenommen wurde. Es kennzeichnet einen Radschnellweg und erinnert an das Autobahnschild. Daher spricht man umgangssprachlich oft von einer Fahrradautobahn.
Weißes Rad auf weißer Straße: Schild kündigt Fahrradschnellweg an
Radschnellwege sind zusätzlich durch weiße und grüne Randmarkierungen erkennbar. Allerdings sind sowohl das Schild als auch die Fahrradautobahnen in Deutschland noch nicht weit verbreitet. Zahlreiche Projekte sind jedoch in Planung und sollen bald umgesetzt werden.

Welche Folgen hat das Zeichen 350.1, abgesehen davon, dass es den Beginn und das Ende eines Radschnellweges anzeigt? Ursprünglich war vorgesehen, dass mit dem Schild auch Ge- und Verbote verbunden sind, wie etwa ein Fahrverbot für andere Fahrzeuge als Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge.
Weißes Rad auf weißer Straße: Verkehrszeichen hat keine Konsequenzen
Letztlich wurden die beiden Verkehrszeichen jedoch ohne solche Regelungen in die StVO integriert. Daher dürfen alle Verkehrsteilnehmer den Radschnellweg nutzen. Das Schild zeigt lediglich den Anfang oder das Ende einer Fahrradautobahn an und soll an Knotenpunkten zur Führung von Radschnellwegen dienen.
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Ein Bußgeld droht nicht, wenn Autofahrer den Radschnellweg befahren. Normalerweise gibt es keine generellen Verbote für andere Verkehrsteilnehmer, es sei denn, zusätzliche Verkehrszeichen legen dies fest. Autofahrer sollten beachten, dass das Schild für Radschnellwege die Vorfahrt nicht regelt. Daher gilt zunächst „rechts vor links“, es sei denn, ein anderes Verkehrszeichen bestimmt die Vorfahrt.