Frau (79) durch Supermarkt-Tür schwer verletzt: Krankenkasse verklagt Discounter

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Das Verfahren fand am Landgericht München II statt (Symbolbild). © Sebastian Gollnow/dpa

Eigentlich sollten sich Supermarkt-Türen kontinuierlich öffnen und schließen. Doch in Penzberg gab es offenbar vor zwei Jahren bei einem Discounter Probleme. Leidtragende war eine 79-jährige Kundin. Jetzt wurde der Fall vor Gericht verhandelt.

Penzberg – Die ältere Dame erlitt bei dem Vorfall vor zwei Jahren einen Oberschenkel- und einen Oberarm-Bruch. Ihre Krankenkasse hat jetzt den Lebensmittelhändler wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf rund 15 000 Euro Schadenersatz verklagt. Ein Mitverschulden von 15 Prozent wurde in diese Summe schon einkalkuliert.

Das Verfahren vor einer zivilen Kammer am Landgericht München II war eine recht einsame Angelegenheit um den Richter Matthias Knoblauch. Die juristischen Vertreter beider Parteien waren digital zugeschaltet. Die Geschädigte selber, so berichtete der Richter, war im vergangenen Jahr verstorben – allerdings nicht an den Folgen des Sturzes. Sie hatte jedoch noch in einer E-Mail das Geschehnis zusammengefasst. Um den Schriftverkehr entbrannte aber rasch ein leichter Streit, weil unklar blieb, ob eventuell die Tochter das Schreiben diktiert hatte.

Darin stand Folgendes: „Ich betrat den Laden. Die erste Tür stand offen, die zweite war zugesperrt.“ Ein Lichtkontakt öffnete anschließend diese Schiebetür, die Seniorin schritt nach eigener Schilderung zügig in Richtung Laden. Sie trug einen Rucksack und hatte einen Wanderstock in der Hand.

Angeblich soll es schon länger Probleme mit der Tür gegeben haben

Dann passierte das nicht Vorhersehbare: „Ich wurde durch die Wucht der zugehenden Tür weggeschleudert“, schrieb die damals 79-Jährige. Ein Mitarbeiter, der ihr zu Hilfe eilte, soll berichtet haben, dass es schon einmal Probleme mit der Tür gegeben habe. Außerdem soll sich die Mutter einer Radiologie-Mitarbeiterin am Penzberger Krankenhaus bei einem vergleichbaren Vorfall die Schulter stark geprellt haben., hieß es weiter in der Mail.

Im Mai vergangenen Jahres starb die Seniorin. Mittlerweile, so Richter Knoblauch, hatte der Supermarkt die Tür ausgewechselt. Das sei aber keine Vereitelung eines Beweises, erklärte der Richter. Die Krankenkasse übernahm die Klage, um die Behandlungskosten einzutreiben. „Dass die einzige Zeugin verstorben ist, macht es für die Klägerin nicht einfacher“, fügte Knoblauch hinzu.

Er schlug einen Vergleich vor mit der Maßgabe, dass der Discounter noch 5500 Euro zahlen müsste und damit die Klage fallen gelassen würde. Während sich die Krankenkasse damit einverstanden zeigte, lehnte der Händler diesen Vorschlag ab. „Die Mail wird so nicht ausreichen, um den Vorfall zu belegen“, behauptete deren Anwältin. Sie bot den Marktleiter als Zeugen an, der belegen soll, dass es keinen Defekt am Bewegungsmelder gab.

Doch die Juristin der Krankenkasse konterte mit der Recherche über einen Internet-Dienst mit Luftbildern. „Sie kann nur gerade auf die Tür zugegangen sein und nicht schräg“, sagte die Anwältin und schloss durch die Rekonstruktion der Geh-Richtung eine mögliche Irritation des Bewegungsmelders aus.

Damit war die Güteverhandlung gescheitert: „Dann müssen wir die Tochter als Zeugin zur Authentizität der Mail befragen“, sagte der Richter. Zudem soll der Marktleiter wegen der Tür befragt werden. Ein Folgetermin steht noch nicht fest.