Gäste prellen in Restaurant die Zeche – und lassen 7300-Euro-Rechnung zurück

  1. Startseite
  2. Verbraucher

Kommentare

In Schweden sorgte ein besonders schwerer Fall der Zechprellerei für großes Aufsehen. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen Zechpreller rechnen müssen.

Malmö – Wer in einem Restaurant etwas getrunken oder gegessen hat, aber anschließend einfach ohne zu bezahlen geht, macht sich strafbar. Das hat eine große Gruppe an Gästen des Restaurants „Atmosfär“ in der Stadt Malmö (Schweden) offenbar nicht davon abgehalten, sich an Weihnachten Getränke und Speisen im Wert von über 82.000 Kronen (etwa 7300 Euro) servieren zu lassen. Und dann im Anschluss in Taxis wegzufahren, wie die schwedische Zeitung Sydsvenskan berichtet.

Zechprellerei kann unter Umständen rechtliche Folgen haben

In Deutschland ist die Zechprellerei laut dem Rechtsportal juraforum.de an sich nicht strafbar. Diese kann aber, wie die Kanzlei Herfurtner auf ihrer Website informiert, je nach Einzelfall verschiedene Formen annehmen – und unterschiedliche rechtliche Folgen nach sich ziehen. Wenn allerdings ein Gast bereits beim Betreten des Lokals weiß, dass er das Bestellte nicht beabsichtigt zu zahlen, liegt ein Betrug vor. In einem solchen Fall ist der Straftatbestand des Betruges gemäß § 263 StGB erfüllt. Das kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Laut juraforum.de kann der Wert bei einem begründeten Verdacht auf Zechprellerei die Polizei rufen oder den Gast sogar festhalten, wenn sich dieser nicht identifiziert. Ein Gast muss aber auch nicht ewig auf seine Rechnung warten, trotz mehrfacher Erinnerung. Bevor man das Lokal verlässt, müsse man unbedingt eine Anschrift oder Visitenkarte hinterlassen, damit der Wirt eine Rechnung stellen kann.

Der besonders schwere Fall von Zechprellerei sorgte für viel Aufsehen in Schweden und den Medien.
In einem schwedischen Restaurant essen und trinken 35 Gäste für über 7000 Euro – ohne am Ende zu bezahlen (Symbolbild) © Robert Michael/dpa

Zechprellerei: Staatsanwaltschaft nimmt Fall wegen großem öffentlichen Interesse wieder auf

Nachdem die Restaurantbesitzer in Schweden die Unsitte festgestellt hatten, verständigten sie umgehend die Polizei. Diese fuhr zwar mit mehreren Fahrzeugen in verschiedene Teile der Stadt und hielt zahlreiche Taxis mit Gästen an – die Polizeimaßnahme blieb jedoch erfolglos, schreibt die BBC.

Die Polizei in Malmö stellte das Ermittlungsverfahren am 8. Januar vorzeitig ein. Berichten zufolge zeigte sich die Öffentlichkeit darüber empört. Zwei Tage später schaltete sich die Staatsanwaltschaft ein und nahm den Fall wieder auf. Gegenüber der Sydsvenskan erklärte Staatsanwalt Henrik Nordquist, dass er die Entscheidung der Polizei zwar respektiere, aber zu einer anderen Einschätzung gelangt sei.

Zechprellerei im Restaurant: Hohe Rechnung wurde bislang noch nicht bezahlt

Das „Atmosfär“ wird im Michelin-Führer als „formelles und doch entspanntes Restaurant“ beschrieben. Nach Angaben der Polizei hatte das Restaurant indes der Person, die die Reservierung vorgenommen hatte, eine Rechnung mit Verzugszinsen von zehn Prozent geschickt. Diese sei laut dem BBC-Bericht noch nicht beglichen worden. Nach Angaben der Polizei sei es die Sache des Restaurants, die Angelegenheit mit einem Inkassounternehmen weiterzuverfolgen.

Bei kurzfristigen Tischreservierungen kann das Restaurant eine Entschädigung verlangen, wenn der Wirt den Tisch nicht mehr an andere Gäste vergeben kann. In einigen Restaurants gibt es mittlerweile schon die Stornogebühren. Beim Trinkgeld variiert der angemessene Betrag von Land zu Land. In einem US-amerikanischen Restaurant nahm eine Kellnerin die Sache selbst in die Hand – und manipulierte die Rechnung zu ihren Gunsten. (vw)

Auch interessant

Kommentare