Provisorische Eisdiele bleibt

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Der Eisstand am „La Dolce Vita“ ist ein Provisorium, das direkt auf der Grundstücksgrenze steht. Ein zweites, dahinter angebautes Zelt wurde bereits entfernt. Der Bestand darf aber vorerst bleiben. © Andrea Jaksch

Die Pizzeria „La Dolce Vita“ an der Seestraße in Herrsching hat sich längst auch einen Namen durch ihren Eisverkauf gemacht. Dieser, in einem Provisorium untergebracht, war dem Landratsamt ein Dorn im Auge – es ordnete eine Beseitigung an. Das Verwaltungsgericht entschied gestern, dass diese Anordnung erst noch mal geprüft werden sollte.

Herrsching – Die Eis-Ausgabe am „La Dolce Vita“ in Herrsching ist einmal mehr ins Visier der Bauaufsicht geraten. Gegen die Beseitigungsanordnung, die das Landratsamt verfügt hatte, hat die Betreiberin, die De Marino GmbH, geklagt. Gestern nahm das Verwaltungsgericht die Örtlichkeit in der Seestraße 52 in Augenschein.

Seit mehr als zehn Jahren gibt es an der Pizzeria „La Dolce Vita“ einen Eisstand, erst nur eine Truhe in einem halb offenen Zelt, im Laufe der Jahre wurde der provisorische Verkaufsraum ausgebaut und wetterfest verschalt. Um weiteren Raum zu schaffen, war im hinteren Bereich noch ein Zelt aufgebaut worden. Möglicherweise war dieser zweite Zeltbau Auslöser dafür, dass die Bauaufsicht im Landratsamt Starnberg wieder aktiv wurde und eine Beseitigungsanordnung verfügte. Möglicherweise deshalb, weil dem Baujuristen Dr. Felix Huller ebenso wenig wie Richter Johann Oswald gestern eine Erklärung in den Sinn kam, weshalb diese Verfügung nach zwölf Jahren wieder auftauchte. Oswald erinnerte an eine Aktennotiz, einen „Duldungsausspruch“, in den Akten des Landratsamtes aus dem Jahr 2009, nach der sich die Behörde in Absprache mit Bürgermeister Christian Schiller damals einig gewesen sei, dass die Eisdiele Bestand haben sollte, so lange sich niemand beschwere. An der räumlichen Situation hat sich seitdem nicht wesentlich viel verändert und das zweite Zelt steht nicht mehr. Dennoch führt die Bauaufsicht wie damals fehlende Abstandsflächen ins Feld. „Der Anlass ist nicht nachvollziehbar“, sagte Richter Oswald. Nicht nach zwölf Jahren. Erst dann ging die Klage beim Gericht ein.

Tatsächlich steht die Eisdiele auf der Grundstücksgrenze, und das benachbarte Hotel Seehof ist so hoch, dass es keine Flächen an den Nachbarn abtreten könnte, selbst wenn es wollte. In diesem Zusammenhang fielen dem Richter weitere Baukörper auf, nämlich Verkaufsstadl, die zum Hotel Seehof gehören und „vermutlich in den Sommermonaten genutzt werden“. Die Stadl sind im Hofbereich an der rückwärtigen Grundstücksgrenze deponiert und waren offensichtlich zur Weihnachtszeit an der Promenade aufgestellt. Insgesamt sind es drei – eines älter, zwei noch relativ neu. Darauf deutet das unverwitterte Holz hin. „Wenn wir jetzt hier rumgehen“, sagte Oswald mit einem schweifenden Blick Richtung Promenade und weiterer gastronomischer Betriebe dort, „kann es durchaus sein, dass noch weitere Hütten rumstehen“. Der Richter wollte dieses Fass offenbar nicht öffnen und überließ es lieber dem Landratsamt, nach seinem Ermessen zu entscheiden. Dem Anwalt der Klägerin, Franz Weinberger, schlug er vor, im Zweifelsfall einen Antrag auf isolierte Abweichung zu stellen. Was nicht notwendig wäre, wenn das Verfahren erst einmal ruhen würde. „Dann haben Sie Zeit, das noch mal in Ruhe zu prüfen“, sagte er an den Baujuristen gewandt. Huller stellte schließlich diesen Antrag, das Verfahren ruhen zu lassen, dem Richter Oswald sogleich entsprach: Er ordnete ein ruhendes Verfahren an.

Die Kreisbehörde hat nun Zeit, die neuerliche Beseitigungsanordnung zu prüfen. Herrschings Bürgermeister, der sich kaum noch an die anfängliche Diskussion im Jahr 2009 erinnern kann, wunderte sich auf Nachfrage allerdings mindestens ebenso wie Richter Oswald. „Ich habe von dem Augenscheintermin gehört, aber die Gemeinde war nicht beigeladen. Nachvollziehen kann ich die Beseitigungsanordnung nicht.“

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